Seit dem Jahr 2010 sind beim Finanzamt in Trier bis zum 12. Januar 2016 insgesamt 2.038 Selbstanzeigen über Kapitalanlagen und -erträge im Ausland eingegangen. Die Selbstanzeigen führten so zu Steuereinnahmen von rund 56,5 Millionen Euro. Die höchste Nachzahlung in einem Fall betrug rund 2,6 Millionen Euro.

Wie die Behörde meldet, bleibe die Zahl der im Jahr 2016 eingegangenen Selbstanzeigen wegen im Ausland geparkter Schwarzgelder weiterhin hoch, obwohl am 1. Januar 2015 eine Gesetzesverschärfung in Kraft trat.

Die Selbstanzeigen 2016 betrafen mehrheitlich Kapitalanlagen in Luxemburg,
Die Anleger befürchteten dem Finanzamt zufolge die bevorstehende Entdeckung durch Auswertung der Daten-CD und wollten durch ihre Anzeige einer Bestrafung noch rechtzeitig vor Entdeckung durch eine strafbefreiende Selbstanzeige vorbeugen.

Auch für das Jahr 2017 erwartet das Finanzamt in Trier aufgrund des Informationsaustauschs über Zinszahlungen und Kapitalanlagen aus dem Ausland weiter eine hohe Anzahl an Selbstanzeigen.
Nichz zuletzt, weil den Finanzämtern erstmals die Informationen über Zinszahlungen und Kapitalanlagen aus dem Ausland von in Deutschland wohnhaften Steuerpflichtigen nach der EU-Amtshilferichtlinie vorliegen werden.