Aufatmen bei vielen Grenzgängern: Die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Großherzogtum Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und Verhinderung der Steuerhinterziehung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen hat weiterhin Gültigkeit.

Das hat das saarländische Finanzministerium auf seiner Homepage mitgeteilt.

In der Verständigungsvereinbarung ist festgelegt, dass die Arbeitstage, an denen Grenzpendlerinnen und Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie von zu Hause aus arbeiten, als Arbeitstage in Luxemburg gelten.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Pandemielage haben sich die zuständigen Behörden Deutschlands und Luxemburgs nun darauf geeinigt, dass diese Regelung auch weiterhin Anwendung findet.

Verlängerung bis 31. März 2022 – Möglichkeit der Verlängerung

Dazu Finanzstaatssekretärin Anja Wagner-Scheid: „Aufgrund der weiterhin angespannten pandemischen Lage, bleibt die Verständigungsvereinbarung mindestens bis zum 31. März 2022 bestehen.
Da es sich hier um eine außergewöhnliche und befristete Maßnahme handelt, werden die zuständigen Behörden Deutschlands und Luxemburgs die Entwicklung der COVID-19-Pandemielage vor dem 31. März 2022 erneut beurteilen und dann über den eventuellen Fortbestand der Verständigungsvereinbarung entscheiden.“

Die Verständigungsvereinbarung verlängert sich automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird.