Noch im Oktober soll das Verwaltungsgericht in Luxemburg nach dem Urteil der EU zum Thema Studienbeihilfen für Kinder von Grenzgängern ein Urteil über die zahlreichen Klagen fällen.
Und das sind etwa 1.500. Auf den Staat könnten also enorm hohe Nachzahlungen zukommen.
Doch auch diejenigen, die nicht geklagt haben, denen aber die Beihilfe zugestanden hat, können hoffen:
Die Gewerkschaften wollen erreichen, dass auch Kinder von Grenzgängern nachträglich die Beihilfe erhalten, die das Geld für die letzten drei Jahre nicht eingeklagt haben.

Die Klagen über die Zeit nach Einführung der Studiengebühren ist aber natürlich nur ein Teil – noch wichtiger ist, wie es mit den Leistungen weitergeht.
Wie das Luxemburger Wort meldet, arbeitet die zuständige Ministerin Martine Hansen derzeit an einem neuen Gesetz.
Demnach soll es eine Grundprämie geben. Darüber hinaus soll eine weitere Zahlung an noch zu definierende Vergabekriterien geknüpft werden.
Dies könnte zum Beispiel erbrachte Leistung sein – als Anreiz also, die Ausbildung auch zügig abzuschließen.

Eine entgültige Entscheidung über die Abänderungen wird dann aber erst nach den vorgezogenen Wahlen in Luxemburg mit der neuen Regierung fallen.