Das Verwaltungsgericht von Luxemburg hat den Kindern von Grenzgängern am Mittwoch das Recht auf eine Entschädigung für die bislang verwehrten Studienbeihilfen zugesprochen.
Einem ersten Urteil zufolge haben alle Grenzgänger, die länger als fünf Jahre in Luxemburg arbeiten, Anrecht auf Studienbeihilfen für ihre Kinder.
Für Einsprüche der Kinder von Grenzgängern, die weniger als fünf Jahre im Großherzogtum arbeiten, wird es eine weitere Verhandlung im November geben.

Mit der Entscheidung ist das Verwaltungsgericht damit auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes am 20. Juni 2013 gefolgt.

Seit 2010 hat das Großherzogtum eine Studiengebühr gezahlt, die im Prinzip das Kindergeld nach dem 18. Lebensjahr ersetzen soll.
Dieses Geld ging aber nur an Kinder von in Luxemburg gemeldeten Eltern. Damit wollte der Staat rund 38 Millionen Euro im Jahr sparen.
Nach Aufforderung der Gewerkschaften hatten daraufhin mehr als 1.000 Grenzgänger Luxemburg wegen Diskriminierung verklagt.
Die Gewerkschat LCGB zeigte sich erfreut über das Urteil des Verwaltungsgerichtes: „Mit seinem Urteil setzt das Verwaltungsgericht der Ungleichheit ein Ende.”