Grenzgänger, die den Differenzzuschlag erhalten müssen, müssen sich noch etwas gedulden.

Die “Caisse pour l’Avenir des Enfants” (CAE) hat mitgeteilt, dass die Auszahlung der Differenzbeträge frühestens Ende Januar, Anfang Februar 2019, erfolgen wird, sofern die Voraussetzungen für deren Erhalt erfüllt sind.

Zur Erinnerung: Das Differenzkindergeld wird an Familien von Grenzgängern gezahlt, von denen ein Elternteil im Wohnsitzland beschäftigt is (oder Arbeitslosengeld bezieht) und ein Eternteil in Luxemburg arbeitet.
Es sei daran erinnert, dass in diesem Fall das Wohnsitzland bei der Zahlung von Familienbeihilfen Vorrang hat. Luxemburg fügt die Differenz hinzu, wenn die dortigen Leistungen höher sind als die des Wohnsitzlandes.

Das Differenzkindergeld wird an Grenzgänger halbjährlich ausgezahlt.
Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt, kommt es in der Regel Anfang Februar zu der Auszahlung.
Die Behörde bittet, von Nachfragen per Telefon oder Mail abzusehen, da sonst der Vorgang nur länger dauern würde.

Wer noch kein Kindergeld bekommt, muss dafür einen Antrag stellen.

Weitere Infos zu Familienlzulagen gibt es hier.