Der Wirtschafts- und Sozialrat (CES) hat ein Dokument über das Steuerwesen in Luxemburg verfasst, indem man zahlreiche Informationen über die direkte und indirekte Besteuerung findet.
Man entdeckt in diesem Bericht, dass ungefähr 31% der gebiets- und nichtgebietsansässigen Haushalte eine „negative Einkommenssteuer“ erhalten für die Gehaltsstufen, die sich zwischen 0 und 20.000 Euro befinden.

Warum zahlen diese Haushalte also keine Steuern?

Steuerfreier Minimalbetrag
Zuallererst gibt es einen Teil von Steuerpflichtigen, die nur sehr geringe Einkommen haben und die von der Steuer befreit sind. Denn es existiert ein steuerfreier Minimalbetrag, der sich auf 11.265 Euro pro Steuerjahr ab dem Jahr 2009 beläuft.

Steuer wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens errechnet
Andererseits erklärt der Wirtschafts- und Sozialrat, dass die Einkommenssteuer auf der Grundlage des zu versteuernden Einkommens, und nicht auf Grundlage des Brutto-Gehalts, berechnet wird.
Das zu versteuernde Einkommen erhält man, wenn man die besonderen Ausgaben (z.B. Versicherungsprämien), Freibeträge (z.B. außerordentliche Ausgaben) und Steuergutschriften (z.B. Steuergutschrift für Alleinerziehende) von der Gesamtsumme der Netto-Einkommen abzieht.

→ Resultat: die zu zahlenden Steuern von Steuerpflichtigen, die geringe Einkommen haben, werden negativ, das heißt, dass sie mehr erhalten, als dass sie zahlen müssen.

Warum zahlen 45% der nicht-gebietsansässigen Haushalte keine Steuern?

Der Wirtschafts- und Sozialrat hat in seinem Bericht auch aufgezeigt, dass 31% der Haushalte ein Gehalt haben, welches niedriger als 20.000 Euro pro Steuerjahr ist.

Diese Zahl erklärt sich auf drei Arten.

Zuallererst muss gesagt werden, dass alle Steuerpflichtigen eines Steuerjahres (einen Tag oder 365 Tage präsent innerhalb eines Steuerjahres) in den Statistiken auftauchen (Gebiets- und Nichtgebietsansässige). So wird auch eine Person, die nur einige Wochen in Luxemburg arbeitet, in die Gesamtsumme der zu versteuernden Einkommen aufgenommen.

Anschließend ist dieser Prozentsatz stark von den Nicht-Gebietsansässigen beeinflusst. Laut des Wirtschafts- und Sozialrates haben 45% der nicht-gebietsansässigen Haushalte ein Einkommen, welches die 20.000 Euro nicht überschreitet und die deshalb keine Steuern zahlen. Bei den gebietsansässigen Haushalten beläuft sich der Anteil auf 18%.

Dies erklärt sich aufgrund der Tatsache, dass zahlreiche nichtgebietsansässige verheiratete Steuerpflichtige einen Partner haben, der nicht in Luxemburg arbeitet. Es kommt ebenfalls häufig vor, dass sie nur einen Teilzeitstelle in Luxemburg haben und noch eine weitere unselbstständige Berufstätigkeit in einem der Nachbarländer ausüben. Die nichtgebietsansässigen Steuerpflichtigen profitieren auch meistens vom Maximum der Reisekosten und sie haben oft befristete Stellen im Zeitarbeitssektor inne. Schließlich arbeitet ein Teil der nichtgebietsansässigen Steuerpflichtige nicht während des ganzen Steuerjahres in Luxemburg.

Abschließend kann als letzter Grund, der den Prozentsatz der Haushalte erklärt, die keine Steuern zahlen, aufgeführt werden, dass die an gebiets- und nichtgebietsansässige Steuerpflichtige, die mindestens 10 Jahre in Luxemburg gearbeitet haben, ausgezahlte Renten in den statistischen Daten enthalten sind.

Quelle: Wirtschafts- und Sozialrat CES