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Forum / Allgemeines

Steuerchat 25. November 12-13 Uhr"  

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8 Jahren  ago  

Das ist halt das Problem für Luxemburg. Luxemburg muss immer 3 Grenzen mitbedenken. Die Rechenarten in D, F und B sind ja auch nicht einheitlich. Das wäre schon ein gigantischer Aufwand, solcher Rechner zu erstellen. Das leistet kein Staat als kostenlose Hilfe.


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8 Jahren  ago  

Dr. Pepper: zukünftig wird das so sein, ja


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CharlesLib
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8 Jahren  ago  

Ich verdiene etwa 60 % des Familieneinkommens in Lux. und habe noch nie eine Steuererklärung in Lux. gemacht. Bin ich ab 2018 verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?


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jacob81
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8 Jahren  ago  

Situation:

Ehepaar Er in Lux mit ca 40900 Brutto im Jahr, Steuerklasse 2

Sie selbstständig in D, mit ca 2000 Netto im monat, allerdings auch stark schwankend (Einmannbetrieb), hier jetzt die Schwierigkeit: wie soll denn da zusammen veranlagt werden? vor allem, da wir z.B. erst 2017 die Auswertung von 2015 bekommen? Was soll man da annehmen? Welche möglichkeiten ergeben sich sonst noch? Derzeit beide getrennt veranlagt.


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8 Jahren  ago  

aber es gelten auch die lux. Freibeträge von 1500 Euro und Werbungskosten 300 €


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8 Jahren  ago  

undnu: für die Vergangenheit war das richtig. Für die Zukunft: Ja, wenn die Steuerklasse 2 gewählt wird, nein bei Steuerklasse 1. Ob 1 oder 2 hängt von den Einkünften ab. Steuererklärung abgeben heißt nicht gleichzeitig, dass man auch Geld zurück bekommt. Denn neu wird dann sein, dass es auch Nachzahlungen geben kann, wenn die dt. Einkünften im Nachhinein höher sind, als zunächst gedacht.


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DrPepper
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8 Jahren  ago  

Die Nachzahlungen werden dann wirklich einmal jährlich mit der Steuererklärung anfallen? Oder gibt es eventuell monatliche oder quartalsweise Abschlagszahlungen?


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8 Jahren  ago  

jacob81: Ich gehe davon aus, dass das lux. Finanzamt immer den letzten deutschen Steuerbescheid anfordert. Daraus wird dann der globale Steuersatz bestimmt. Gerade, wenn einer Selbständig ist, gibt es erst recht Schwankungen, also Erstattungen oder Nachzahlungen.


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8 Jahren  ago  

Dr. Pepper: Mit der Festlegung des Steuersatzes dürften auch viele Vorauszahlungen wegfallen. Das war auch ein Anliegen der Steuerreform. Man kennt das ja mit den hohen Nachzahlungen der Ehegatten, die beide in L arbeiten. Das soll damit mit erledigt werden.


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8 Jahren  ago  

Allerdings: Die Finanzverwaltung wird sicherlich noch einen Circulaire herausgeben, wie das im Detail erfolgt. Ich denke, dass es dann auch wieder öffentliche Informationsveranstaltungen geben wird.


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DrPepper
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8 Jahren  ago  

Der Steuersatz wird dann allerdings erst bei der Steuererklärung angewandt und nicht bei der monatlichen Gehaltsabrechnung per Lohnsteuerkarte? (dort weiterhin sehr geringer Steuersatz der SK 2)


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8 Jahren  ago  

Ich werde jedenfalls solange die Early-bird Veranstaltungen anbieten, nächste am 13.12.2016, wie das Thema noch unklar ist. Im GEsetzgebungsverfahren gibt es schon Stellungnahmen der Handwerkskammer, CC oder der Angestelltenkammer und von Staatsrat. Die Grenzgängeränderungen werden überwiegend begrüßt, also nicht beanstandet.


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8 Jahren  ago  

Dr. Pepper: Der Steuersatz wird GERADE SCHON auf der Lohnsteuerkarte angewendet. Bislang kennt man nur die 2. Steuerkarte mit dem pauschalen Steuersatz. Ab 2018 wird es auch auf der 1. Steuerkarte ein %-Zahl geben !


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DrPepper
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8 Jahren  ago  

Muss ich bei der Steuererklärung für das Jahr 2016 (=Jahr der Hochzeit) das DE Einkommen der Frau in irgendeiner Form angeben?


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Robertdot
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8 Jahren  ago  

Hallo Steuerlux, hier jetzt zu mir. Vielen Dank schon mal im Voraus.

Gegebenheiten:

Ehepaar, 1 Kind Ehemann, Steuerklasse 3, Verdienst ca. 80.000 durch Tätigkeit in D Ehefrau, Steuerklasse 1a, Verdienst ca. 30.000 durch Tätigkeit in L, Grenzgängerin

(Steuererklärung jährlich nur in D mit dem Ergebnis einer hohen Nachzahlung)

Frage:

Da ich in Steuerklasse 1a eingestuft bin (weniger als 50% des Haushaltseinkommens werden in L verdient) und schon mehr Steuern entrichte als in Klasse 2, wollte ich wissen ob sich unsere Situation mit den Steuerreformen in 2017 & 2018 verändert. Oder ob dies ausschließlich oder mehrheitlich die Arbeitnehmer in Luxemburg betrifft die in Steuerklasse 2 eingestuft sind.

Wird sich unsere Steuerlast erhöhen? Gibt es Möglichkeiten die Situation zu verbessern durch Änderung von Steuerklassen/getrennte Veranlagung usw?