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Forum / Familie und Gesundheit

Deutschland streicht plötzlich Elterngeld- auch betroffen ?  

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7 Jahren  ago  

Ehrlich gesagt kann ich mir gar nicht vorstellen wie ein erfolgreiches Klageverfahren ablaufen sollte, bis es zu einem Gerichtstermin kommt geht das Kind wohl lange in den Kindergarten.


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7 Jahren  ago  

Ich schon. Indem man es wagt und Einspruch einlegt. Denn die deutsche Seite macht es sich wieder sehr einfach und schmeißt da möglicherweise einfach Äpfel mit Birnen zusammen, ohne sich mit Lux abgestimmt zu haben, wie das Konstrukt aus deren Sicht definiert ist, hauptsache Geld gespart und irgendwas gestrichen. Erst danach kann/muss man prüfen, ob die Definition der Luxemburger Leistung mit in die Definition fällt, die unter deutsche Sozialleistungen fallen.


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7 Jahren  ago  

Selbstverständlich kann man Einspruch einlegen, das habe ich nie bestritten, aber nach dem Einspruch beginnt ja erst der Klageweg und der wird in dem Fall kein kurzer Klageweg sein. Bei allen bisher hier beschriebenen Fällen hat sich die Sache wohl von selbst erledigt bevor es zu einem Urteil kommt. Mit viel Glück gibt es dann evtl einen verspäteten finanziellen Ausgleich.

ps - die deustche Seite steht zumindest mit dem EU Recht zum Kumulationsverbot gemäß EU-Verordnung 883/04 im Einklang.

- link geändert, danke für den Hinweis


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7 Jahren  ago  

Das stimmt. Aber die, die es schon getroffen hat, könnten diesen Schritt tun.

§88 AuslG? Da steht etwas über die Straffälligkeit von Ausländern. Was du damit sagen willst, erschließt sich mir aber nicht.


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MarcusDrymn
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7 Jahren  ago  

Manta1: ich hätte es auch gemacht, bin aber nicht betroffen. Ich denke auch nicht dass die Info von „info“ unbedingt richtig ist: das Kumulationsverbot aus der Verordnung 883 bezieht sich auf gleichwertige Leistungen. Der lux. Congé parental ist zumindest national als Ersatzlohn und nicht als Familienleistung eingestuft!

Ich finde dass ein Einspruch sich auf jeden Fall lohnen kann, auch wenn die finanzielle Entschädigung vielleicht erst später eintritt.

Toi toi toi für diejenigen die‘s wagen! Bitte unbedingt bescheid geben!


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7 Jahren  ago  

Elterngeld in Deutschland und der Congé parental von Luxemburg sind beides Entgeltersatzleistungen. Per Definition kann man das wohl nicht noch besser als gleichwertige Leistungen beschreiben.

Siehe hierzu wiki bzw guichet.


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MarcusDrymn
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7 Jahren  ago  

Stimmt nicht und ich glaube wir finden auch keinen gemeinsamen Nenner bei diesem Thema mehr


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7 Jahren  ago  

Ich hab das nicht erfunden, das war die EU in der Harmonisierung der staatlichen Sozialleistungen nach den Lissabon Verträgen. Grundsätzlich bin ich ja nicht gegen eine Klage, es gibt ausreichend Urteile die belegen das Staaten sich die Sachen zurecht gebogen haben. Aber wer hat denn eine Deckungszusage von seiner RV um sowas zu machen? Privat zu investieren wäre mir persönlich in so einem Fall zu Risk.


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Marion Roth
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7 Jahren  ago  

hallo,

anbei Update:

wir haben eine Anwältin kontaktiert, sie meinte zwar, dass das deutsche Amt das so auslegt, dass die eigentlich Recht haben, allerdings riet sie uns Widerspruch einzureichen, da ich nur Teilzeit (50%) Elternurlaub in Lux habe und fairerweise dann meine Frau zumindest die Hälfte bekommen müsste. Wir haben also Widerspruch eingelegt, danach Post vom Amt aus Trier bekommen, dass der Widerspruch zur oberen Dienststelle nach Landau eingereicht wurde. Jetzt kam von denen ein Brief, dass der Widerspruch abgelehnt wurde, laut denen ist es egal ob man in Lux nur 50% Elternurlaub hat; ausschlaggebend sind die zwölf Monate. Ich frage jetzt nochmal meine Anwältin, ob es sich lohnt dagegen zu klagen, denke aber eher nicht. Echt blöd, hatte ja vor einem Jahr telefonisch nachgefragt in D,da hies es das würde nur von Lux abhängen; aber wenn man nichts Schriftliches hat, ist man der Dumme. Also am besten alles schriftlich vom deutschen Amt bestätigen lassen. Im Prinzip ginge eigentlich nur 6 Monate D und danach 6 Monate Lux. Wobei ich mir mittlerweile denken könnte, dass, wenn das Luxemburg Elterngeld höher ist, als das deutsche, das auch noch irgendwie vom deutschen Amt angerechnet und vom deutschen abgezogen wird.


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Harryvum
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7 Jahren  ago  

Hallo, wir haben auch das Problem. Ich nehme ab April Elternzeit für unser zweites Kind, mein Mann hat zur gleichen Zeit den conge parental für unser erstes Kind beantragt. Da es sich hier um Leistungen für zwei verschiedene Kinder handelt, sind wir davon ausgegangen, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Jetzt macht uns Deutschland aber einen Strich durch die Rechnung, denn sie sagen, wenn mein Mann den Elternurlaub zur gleichen Zeit macht wie.ich Elterngeld beziehe, bekomme ich 0 Euro Elterngeld. Und mir steht der Höchstsatz zu. Ich nehme die 10 Monate Elterngeld und mein Mann wollte 20 Monate Elternurlaub, jeweils einen Tag in der Woche.Ist das wirklich rechtmäßig dass mir dann für unser zweites Kind gar nichts zu steht? Ich bin da echt fassungslos aber laut DE ist es.egal, auch wenn es um verschiedene Kinder geht. Sie sagen, mein Mann kann den conge parental frühestens beginnen, wenn das zweite Kind 16 Monate alt ist. Dann können sie mir nichts mehr wegnehmen..... Habt ihr Erfahrungen, Ideen? Danke!


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7 Jahren  ago  

Jetzt muss ich aber auch mal einhaken da ich bald evtl. auch davon betroffen bin.

Wie erfährt Deutschland überhaupt davon? Gebt Ihr das in dem Formular für das deutsche Elterngeld an? Ist leider zu lange her, als dass ich das Formular vor meinem geistige Auge hätte...

Wir haben folgendes geplant. Ist das eurer Meinung nach möglich? Kind aktuell 2 Jahre. Meine Frau arbeitet in Deutschland. Bevor das nächste Kind kommt, möchte ich in Luxemburg 6 Monate Vollzeit-Elternurlaub nehmen. Da sich hier nichts überschneidet sollte es eigentlich keine Probleme geben, oder?


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Harryvum
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7 Jahren  ago  

Man muss in dem Antrag auf Elterngeld eine Erklärung zum Einkommen machen und da fällt es ja dann auf. Bei deinem Modell sehe ich keine Probleme, aber bei den deutschen Erbsenzählern weiß man nie. Mich macht halt stutzig dass bei uns eine Doppelleistung bemängelt wird obwohl es um zwei verschiedene Kinder geht.


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7 Jahren  ago  

Ich habe mir den deutschen Antrag jetzt nochmal angeschaut. Verstehe ich es richtig, dass beide Elternteile (also auch der Vater der kein Elterngeld beantragt) Angaben zu den letzten 12 Monaten machen muss? Würde ja bedeuten, dass zwischen dem Ende der lux. Elternzeit und der Geburt mindestens 12 Monate liegen müssen.

Ich kann mich allerdings nicht daran erinnern, bei unserem deutschen Elterngeldantrag (wie gesagt, schon gut 2 Jahre her) Angaben und insbesondere Nachweise zu meinem lux. Einkommen gemacht habe. Ging alles ohne Probleme und Nachfragen durch...


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7 Jahren  ago  

Mir ist gerade noch ein anderer Gedanke gekommen.

Was wäre denn, wenn man für Kind 2 in Deutschland Elterngeld beantragt und erst unmittelbar im Anschluss für Kind 1 in Lux Elternzeit nimmt? Damit dürfte man ja bei dem deutschen Antrag nicht in die Bredouille kommen, weil man für die letzten 12 Monate tatsächlich Gehaltsnachweise hat.

Oder habe ich hier einen Denkfehler?


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Harryvum
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7 Jahren  ago  

Das ist das, was wir jetzt machen wollen. Ich beantrage Elternzeit in D und mein Mann nimmt danach seinen conge parental. Das geht aber nicht direkt im Anschluss sondern erst wenn Kind 2 16 Monate ist. Der Vater muss nicht sein ganzes Einkommen angeben, aber doch, dass er in Lux arbeitet. Und wie man ja so hört, kommen da wohl schon nachfragen nach einem Nachweis von der Zukunftskeess, dass gleichzeitig kein Elternurlaub beantragt ist. Wir haben auch mit dem Gedanken es einfach so laufen zulassen, aber wenn's dann noch rauskommt....