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Forum / Familie und Gesundheit

Deutschland streicht plötzlich Elterngeld- auch betroffen ?  

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thurmangellatl
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7 Jahren  ago  

Das ist das Allerletzte! Sind Sammelklagen mittlerweile zugelassen? Ich kann mir nicht im geringsten Vorstellen, dass dies mit europäischen Recht vereinbar ist. Allein deshalb schon, da die unterschiedlichen Regelungen je Land gar nicht aufeinander abgestimmt sind. Daher kann die Auslegung des eines Landes nicht im anderen Land zum Nachteil der betroffenen Personen ausgelegt werden. Die Elternzeit inkl. der finanziellen Entschädigung steht jedem Elternteil zu - und zwar mit den Regelungen des Landes, dass für ihn/sie zuständig ist. Dies hat sogar LU erkannt und mit der Reform erlaubt, dass beide Eltern auch gleichzeitig (in DE & LU) Elternzeit nehmen dürfen. Typisch deutsche Bürokratie mal wieder am Werk. Und keinen Cent zuviel zahlen wollen in unserem familienfreundlichen Vater... oh sorry Heimatland. Aber das ist ein anderes unnötiges Thema... als gäbe es nicht genug andere Probleme auf dieser Welt. "Weine könnt ich... weine!"


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peterpan5
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7 Jahren  ago  

Kleines Update: Meine Frau, in D arbeitend, hat Elterngeld für unser zweites Kind beantragt. Wir haben nun Post erhalten, dass wir eine Bescheinigung der Zukunftskeess einreichen müssen, die bestätigt, dass in Luxembourg keine Elterurlaubsentschädigung beantragt wurde. Weiter wird ein Schreiben gefordert, dass für kein im Haushalt lebendes Kind, während des Elterngeldbezuges der Frau, eine Elternurlaubsentschädigung beantragt wird. Ein Telefonat hat nun folgendes ergeben: Man kann wohl doch zusammen Elternurlaub machen, aber das wird richtig teuer. Nimmt die Frau die vollen ihr zustehenden Elternurlaubmonate in D, also 12, wird geschaut, wie die Anzahl der Monate Elternurlaub des Mannes in L im gleichen Zeitraum ist, egal für welches Kind. Hat der Mann bspw. im gleichen Zeitraum 3 Monate Elternurlaub in L, so wird diese Zahl verdoppelt!!! und auf das Elterngeld der Frau angerechnet. Im konkreten Fall heisst dies, dass die Frau für 6!!! Monate kein Elterngeld in D erhält, obwohl man Elternurlaub für ein anderes Kind nimmt. Wenn die Frau das volle Elterngeld von ca. EUR 1.800 erhält, so bedeutet dies einen Abschlag von über EUR 10.000! Auf meinen Kommentat, dass dies nur schwer nachzuvollziehen und unverständlich sei, antwortete die Frau, dass es ihr leid tue und sie es auch nicht versteht. Aber dies wären die Gesetze und die würde man befolgen. Auf die Frage, was passiert, wenn man den Elternurlaub in L nach dem deutschen Elternurlaub nimmt, war die Antwort, dass sie dies nicht überwachen könnten und quasi machtlos seien. Dies wäre aus ihrer Sicht auch kein Verstoss, sondern eine gute Variante. Aber Vorsicht, nicht, dass dann noch ein weiteres Kind kommt 😉


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info
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7 Jahren  ago  

Nach dem was ich in Erfahrung bringen konnte wird die Kontrolle über das Finanzamt laufen, in den Steuerdaten ist das Elterngeld ja super transparent abgelegt und im Datenaustausch frei angreifbar. Seit diesem Jahr gibt es sogar eine extra neu eingeführte Form der Abfrage, die sg Gruppenabfrage. Bisher musste das Finanzamt jede Abfrage noch recht umständlich einzeln formulieren.


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MarcusDrymn
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7 Jahren  ago  

@ info: von der Familienkasse Direktion in Nürnberg bekam ich die Aussage dass das Steuerjahr nach einem Jahr abgeschlossen ist. Die fragen also nicht mehr nach ob man einen EU in Lux nach dem deutschen EU nimmt oder nehmen wird. Ist zwar pure Hypokrisie und immer noch eine falsche Interpretation der europäisvhen Direktive, aber das Beispiel von peterpan klappt und das ist doch was zählt


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Jasonowedo
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7 Jahren  ago  

Hallo wir haben heute von der eltergeld Stelle in d. erfahren das ich kein Eltergeld in Deutschland bekomme. Mein Mann ist seid Oktober 2017 bis Oktober 2018 in elterteilzeit in Luxemburg für unser 5 jährige Tochter. Im November 2017 wurden unsere Zwillinge geboren. Und ich habe ganz normal eltergeld in Deutschland beantragt was jedoch jetzt abgelehnt wurde da wir ja Geld von lux beziehen. Gibt es bei jemandem von euch schon evtl. Neuigkeiten. Wir wollen jetzt Einspruch einlegen.


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Marion Roth
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7 Jahren  ago  

Update: Auf Anraten meiner Anwältin haben wir Klage beim Sozialgericht diesbezüglich eingereicht. Eine Klage dort kostet auch nichts. Mal schauen wie das ausgeht.


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Harryvum
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7 Jahren  ago  

Bei uns kam heute das Schreiben von der Kreisverwaltung, indem sie einen Nachweis der Zukunfskees fördern, dass mein Mann gleichzeitig keinen Elternurlaub beantragt hat. Da steht aber auch,bdass sie von ihm eine schriftliche Bestätigung wollen, dass er auch in den nächsten 2 Jahren keinen Elternurlaub nimmt. Was soll das? Mir wurde gesagt, er kann damit beginnen, wenn Kind 2 16 Monate alt ist. Wie stellen die sich das denn vor wer die Kinder betreuen soll??


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7 Jahren  ago  

Hast du zwei Jahre Elterngeld beantragt? Wollen die also eine Bestätigung dass im Zeitraum der deutschen Elterngeld-Zahlungen nichts in Luxemburg beantragt wird?


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Harryvum
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7 Jahren  ago  

Nein! Ich habe nur bis Februar Elterngeld beantragt, also 9 Monate!


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7 Jahren  ago  

OK, dann ist das ja echt Schwachsinn. Man muss also 2 Jahre warten bis der Vater Elternzeit machen kann??? Na super...


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Harryvum
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7 Jahren  ago  

Es gibt ein Urteil des Sozialgerichts Trier!


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AurelioSaf
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7 Jahren  ago  

Hallo, wir wollten auch bald Elternzeit in Lux und D beantragen. Eine Freundin aus RLP sagte, das hätte alles ohne Probleme und auch gleichzeitig funktioniert. Das ist aber schon über ein Jahr her. War aber auch schon nach dem neuen Gesetz. Oder kann es sein, dass sie jetzt so viel später da auch noch eine Rückforderung erhält?? Bin jetzt echt baff, nachdem ich das hier alles gelesen hab. Da gibt es so ein Angebot von luxemburgischer Seite und Deutschland macht der Familie wieder mal einen Strich durch die Rechnung. Bin mir aber eigentlich auch recht sicher, dass sie damals auf beiden seiten bei den Behörden nachgehört hatte, ob das so möglich sei. Sonst hätte sie das auch sicher nicht gemacht?! Bin jetzt echt perplex..


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Marion Roth
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7 Jahren  ago  

Update: Hatten nun einen Termin beim Sozialgericht, dieses gab uns prinzipiell Recht, allerdings hätte das deutsche Jugendamt dagegen Berufung eingelegt, dann wäre es bis zum europ. Gericht gegangen; das hätte noch Jahre gedauert, daher haben wir dann folgendes beschlossen: der Antrag auf Elterngeld meiner Frau wird in Elterngeld Plus umgeändert, dh nicht von Monat 3-14 voll, sondern von Monat 15-26 zu 50 %. Da ich aus Luxbg. in den Monaten 3-14 nur Teilzeitelterngeld (1 Jahr lang 50% vom lux. Elterngeld, da Teilzeit, statt 6 Monate voll) aus Lux erhielt, war das für das dt. Jugendamt auch OK und haben zugestimmt. Dh unterm strich ging bei uns folgendes: 1 Jahr lang Teilzeit-Elterngeld aus Luxbg. (50% von den alternativen 6 Monaten Vollelterngeld) anschliessend 1 Jahr lang 50% Elterngeld aus Deutschland ( Kompromiss statt 12 Monaten Volllelterngeld aus Deutschland, da bereits ähnliche Leistung aus Luxbg) Theoretisch wären dann wohl auch 6 Monate voll aus Lux und anschliessend 6 Monate Voll aus Dtl. möglich