Bundestag verlängert Kurzarbeit und billigt Rentengarantie

Unternehmen werden noch weiter entlastet, wenn sie in der Wirtschaftskrise Kurzarbeit für ihre Beschäftigten einführen. Der Bundestag beschloss, das Kurzarbeitergeld künftig bis zu 24 Monate lang zu zahlen. Die Abgeordneten billigten zudem eine Regelung, deren Kernpunkt eine milliardenschwere Entlastung der Betriebe von Sozialabgaben vorsieht. Übernehmen muss diese Kosten künftig ab dem siebten Monat der Kurzarbeit vollständig die Bundesagentur für Arbeit (BA). Es reicht dabei, dass ein Arbeitgeber in einem seiner Betriebe sechs Monate Kurzarbeit gefahren hat. Dann kann er von der vollständigen Sozialabgabenbefreiung auch für andere Unternehmensteile profitieren, in denen zuvor nicht kurzgearbeitet wurde. Die Regierungskoalition hatte die maximale Dauer von Kurzarbeit erst im Frühjahr auf 18 Monate erweitert. Dabei waren die Unternehmen auch schon von der Hälfte der Sozialabgaben befreit worden. Eine vollständige Befreiung war damals noch an die Bedingung geknüpft worden, dass die Firmen ihre Mitarbeiter in der Zeit der Kurzarbeit weiterbilden. Die neue Regelung soll im Juli in Kraft treten. Außerdem verabschiedete der Bundestag die sogenannte Rentengarantie. Für die erweiterte Rentenschutzklausel stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. FDP und Grüne stimmten dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Die Gesetzesänderung soll bewirken, dass die Renten auch bei einer negativen Lohnentwicklung nicht sinken. Allerdings bleiben die Rentenwerte grundsätzlich an die Löhne gekoppelt. Eventuell unterbliebene Minderungen müssen später wieder ausgeglichen werden, so dass künftige Rentensteigerungen geringer ausfallen könnten.