Kleinanzeigen im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit.
Angebote aller Art können schnell und meist kostenlos eingestellt werden.
Doch auf den Portalen tummeln sich auch Betrüger. Sowohl Käufer als auch Verkäufer sollten die Kleinanzeigenseiten mit besonderer Vorsicht nutzen, um am Ende nicht mit leeren Händen dazustehen.
Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben wichtige Hinweise für die sichere Nutzung.

„Kleinanzeigenportale sind wie der „Wilde Westen“, denn dort kann jedermann weitgehend ohne Kontrolle kaufen oder verkaufen“, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Blindes Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Geschäftspartners sollten Nutzer solcher Portale nicht haben“, so der Verbraucherschützer weiter.

Kleinanzeigen locken Käufer mit günstigen Preisen, vor allem in den beliebten Bereichen Elektronik, Veranstaltungstickets und Gebrauchtwagen. Die Kontaktaufnahme zum Verkäufer erfolgt beispielsweise über E-Mail oder WhatsApp. Meist verlangen die Verkäufer aber eine Bezahlung per Vorkasse.
Ist das Geld gezahlt, hüllen sich kriminelle Verkäufer in Schweigen und sind nicht mehr zu erreichen. Die Käufer erhalten ihre Ware nicht. Wer eine Bezahlmethode verwendet, die keine einfache Rückbuchung ermöglicht, muss sein Geld häufig als verloren ansehen. Auch der sogenannte Käuferschutz, der von Internet-Bezahlsystemen angeboten wird, hilft nicht immer weiter. Bestimmte Waren, darunter Fahrzeuge, und Geschäfte, bei denen Selbstabholung vereinbart wurde, können vom Käuferschutz ausgenommen sein.

Auch Verkäufer können auf den Portalen zum Opfer von Kriminellen werden. Im Rahmen eines Betrugs über drei Ecken erhält der Verkäufer zwar zunächst sein Geld und verschickt die Ware gutgläubig an den Betrüger.
Doch das Geld stammt nicht vom Betrüger, sondern von einem anderen, betrogenen Portalnutzer, der seinerseits keine Ware erhält und sein Geld daraufhin vom Verkäufer zurückverlangt.

Nach derzeitiger Rechtslage haften die Betreiber der Portale für Schäden allenfalls dann, wenn sie von einem betrügerischen Angebot vorab Kenntnis hatten. „Käufer und Verkäufer sind in Kleinanzeigen-Portalen weitgehend auf sich alleine gestellt“, warnt Verbraucherschützer Gollner. (Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)