In Rheinland-Pfalz wird bei Missachtung von Corona-Regeln ab sofort ein höheres Bußgeld fällig.
Darüber hat das Gesundheitsministerium am Montag in Mainz informiert.
„Die Einhaltung der AHA-Regeln bleibt das wichtigste Instrument im Kampf gegen Corona.
Auch um die Menschen besser zu schützen, die sich an die Schutzmaßnahmen halten, werden wir Bußgelder erhöhen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Ohne Maske wird´s teuer

Demnach muss man nun 50 Euro Strafe zahlen, wenn man gegen die Maskenpflicht verstösst.
Bisher hatte hier lediglich eine Empfehlung von zehn Euro gegolten.

Verstöße gegen die Quarantänepflicht werden mit bis zu 1.000 Euro geahndet.
Das gilt auch für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die sich nicht rechtzeitig bei ihrem Gesundheitsamt melden.

Keine kostenlosen Tests mehr für Reiserückkehrer

Kostenlose Corona-Tests für Urlauber bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-Risikogebieten soll es ab dem 15. September 2020 nicht mehr geben.
„Damit verschwenden wir wichtige Ressourcen. Deutlich effektiver sind anlassbezogene und zielgerichtete Tests; insbesondere solche von Kontaktpersonen eines infizierten Menschen, um gezielt Infektionsketten zu unterbrechen“, sagte die Ministerpräsidentin.
Zunächst wird die Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten aufrecht erhalten.
Auch für diese ändert sich aber die bundesweite Teststrategie.

Reisen in Risikogebiete verbunden mit Quarantänepflicht

Ab 1. Oktober müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten zunächst in Quarantäne begeben.
Diese dauert grundsätzlich 14 Tage. Ein Test, um die Quarantäne zu verlassen ist frühestens ab dem 5. Tag möglich.
„Viele Menschen sind zu Recht darüber empört, dass jemand bewusst in ein Risikogebiet fährt und sich bei der Rückkehr unmittelbar auf Kosten der Allgemeinheit freitesten lassen kann. Bund und Länder sind sich über eine rechtliche Klarstellung einig, dass es keine Entschädigung für die Quarantäne geben kann, wenn Menschen ohne triftigen Grund in Risikogebiete fahren. Die Bundesregierung ist jetzt gefordert, einen Vorschlag im Hinblick auf die entstehenden Kosten der Tests zu machen,“ so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Großveranstaltungen bleiben untersagt

1000 Euro müssen gezahlt werden, wenn gegen die Personenbegrenzung verstoßen wird – etwa in Geschäften – oder wenn die vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen unterlassen werden.
Wer einen Club oder eine Diskothek öffnet oder ein Volksfest organisiert, mussübrigens mit einer Strafe von bis zu 5.000 Euro rechnen.
„In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens sind in den vergangenen Monaten Konzepte entwickelt worden, die es ermöglichen, kulturelle, sportliche oder sonstige Veranstaltungen unter entsprechenden Hygieneanforderungen durchzuführen. Leider haben wir jetzt wieder steigende Zahlen und daher ist für mich ganz klar; das ist nicht die Zeit, um Schutzmaßnahmen zu lockern“, so die Ministerpräsidentin.
Großveranstaltungen bei denen eine Kontaktnachverfolgung und die Einhaltung von Hygienereglungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis 31.12.2020 nicht stattfinden.
Abhängig vom Infektionsgeschehen sind jedoch größere Veranstaltungen auf Basis von mit den Gesundheitsbehörden abgestimmten Konzepten möglich.