Der Trierer Stadtrat hat die Einführung einer Beherbergungssteuer mit großer Mehrheit beschlossen.
46 Ratsmitglieder stimmten für die Einführung, zwei dagegen.
Die einzigen beiden Gegenstimmen kamen von der FDP-Fraktion. CDU, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen, die Unabhängige Bürgervertretung Trier (UBT), die Linke, die AfD, die Vertreterin der Piraten und der Stadtvorstand stimmten für die Übernachtungsabgabe.

So müssen Touristen ab 2018 in Trier 3,5 Prozent des Übernachtungspreises ohne Frühstück für bis zu sieben Tage abführen.
Geschäftsreisende sind ausgenommen.

Abgeführt werden muss die Steuer von allen Beherberungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder auch Schiffen, aber auch von Privatpersonen, die Übernachtungen beispielsweise über Internetportale anbieten.
Auch für Jugendherbergen und Campingplätze muss die Steuer gezahlt werden.

Die Stadt rechnet nach eigenen Angaben dadurch mit jährlichen Einnahmen von rund 700.000 Euro.

Es ist der zweite Versuch eine solche Steuer für Touristen in Trier zu erheben.
Ein erster Versuch war 2012 vom Bundesverwaltungsgericht nach der Klage von Hoteliers gescheitert.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Rheinland-Pfalz hat aktuell bereits angekündigt, gegen die Neuauflage der Bettensteuer klagen zu wollen.