Task Force für Grenzgänger

Martin Karren, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, begrüßt die Initiative von Arbeitskammer und AOK Saarland, mit Studenten der Universität des Saarlands den Arbeitsmarkt in SaarLorLux in den Fokus zu stellen. Karren verweist dabei auf die sich in Vorbereitung befindende Task Force für Grenzgänger, der große Bedeutung für die Verbesserung der Arbeitskräftemobilität in der Großregion zukommt.

„Der Vorschlag, eine Meistbegünstigungsklausel für Grenzgänger einzuführen, stoßt bei uns auf offene Ohren“, sagt Staatssekretär Martin Karren, „denn diese ist ein zentrales Thema der Task Force für Grenzgänger, die unter Federführung des Saarlands gerade vorbereitet wird.“

Karren sagt weiter: „Unterschiedliche Regelungen bei Krankheit und Invalidität, für Besteuerung und Entlohnung, für Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung machen es Grenzgängern nicht leicht, sich in den unterschiedlichen Sozialversicherungssystemen der Nachbarregionen zurechtzufinden. Deshalb macht eine solche Klausel Sinn, damit Arbeitnehmer nicht wegen unterschiedlicher Bemessung von Sozialleistungen in die Mühlen der Bürokratie geraten. Dann würden Vorteile, die in einem Staat gewährt werden, auch Grenzgängern aus dem anderen Land zugute kommen.“ Die aktuelle Diskussion ist ein gutes Beispiel für die große grenzübergreifende Bedeutung einer von der saarländischen Landesregierung initiierten und von den Nachbarregionen Luxemburg, Lothringen, Wallonien und Rheinland-Pfalz unterstützten Einrichtung einer Task Force für Grenzgänger in der Großregion SaarLorLux.

In der Großregion Saarland, Lothringen, Luxemburg, Rheinland-Pfalz sowie der Wallonischen Region einschließlich der Deutschsprachigen Gemeinschaft pendeln derzeit täglich über 200.000 Beschäftigte – das sind ca. 40 Prozent aller Grenzgänger in Europa – über eine nationale Grenze zu ihrem Arbeitsort. Mittlerweile ist die Grenzgängerbeschäftigung in diesem Raum gekennzeichnet durch vielfältige wirtschaftliche und soziale Verflechtungen in den Teilregionen mit sich stetig und dynamisch verändernden Beschäftigungsmöglichkeiten. Damit werden grenzüberschreitende Lebens- und Beschäftigungsformen fester Bestandteil der Beschäftigungs- und Wirtschaftsstruktur in der Großregion.

Aber auch im zusammenwachsenden Europa ist grenzüberschreitende Beschäftigung immer noch vielfach von rechtlich-administrativen Hemmnissen oder Benachteiligungen geprägt, die bislang keiner zufriedenstellenden Lösung zugeführt werden konnten. Die Probleme der Grenzgänger wurzeln im Wesentlichen in den zum Teil gravierenden Differenzen zwischen den nationalstaatlichen Systemen der sozialen Sicherung und der Besteuerung. Mit ihren Lösungsvorschlägen soll die Task Force Grenzgänger auch zum Abbau rechtlicher und fiskalischer Systemunterschiede dies- und jenseits der Grenze beitragen.