Schulen sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Schulkinder schließen vom 8. Februar bis mindestens 21. Februar 2021 (Ende der Karnevalsferien) ihre Türen, mit Ausnahme der Abschlussklassen des Sekundarunterrichts (13. Klassen, classes de 1re), für die nach wie vor Präsenzunterricht gilt.

Eltern von Kindern im Alter von 4 bis 13 Jahren können erneut auf den Urlaub aus familiären Gründen zurückgreifen.

Achtung: Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Urlaub auch für Quarantäne und Isolation

m Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) ist es möglich, dass sich ein Kind auf Beschluss der Gesundheitsbehörde (Direction de la santé) in Quarantäne oder Isolation begeben muss.

Um das Risiko der Ausbreitung von COVID-19 zu verringern, müssen je nach Entwicklung der Infektionszahlen geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen werden. So können sich Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Klein- oder Schulkinder, Mini-Crèches und Tageseltern) gezwungen sehen, ihre Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum teilweise oder ganz einzustellen. In diesem Zusammenhang wurde ein spezifisches Verfahren eingeführt, das es einem der beiden Elternteile ermöglicht, den erweiterten Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen. Diese Bestimmungen finden bis einschließlich 2. April 2021 Anwendung.

Weitere Infos hierzu stehen auf der Website ds Guichet.