Einige Leute schlagen zwei Fliegen mit einer Klappe, wenn sie zum Tanken kommen.
Andere sind nur auf der Durchreise und nutzen die Gelegenheit, ihren Bestand aufzufüllen.

Der Kauf von Zigaretten und Alkohol in Luxemburg ist angesichts der günstigen Preise, zu denen sie vermarktet werden, üblich. Es gibt jedoch eine Verordnung über die meldepflichtigen Mengen.

Diese gelten in gleicher Weise für Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien, sobald die Ware in einem anderen europäischen Land gekauft wurde.

Für Zigaretten

Für Tabak gilt ein Grenzwert von 800 Zigaretten (vier Kartons), 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 kg Tabak pro erwachsene Person, nicht pro Fahrzeug.

Diese Produkte müssen natürlich für den persönlichen Gebrauch und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sein.

Für Alkohol

Die Einhaltung der Rechtsvorschriften gilt auch für die Alkoholmenge.
Wie beim Tabak gilt das Recht, sobald die Getränke für den persönlichen Gebrauch in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworben wurden.

So darf jeder Einzelne ab 18 Jahren 10 Liter Spirituosen (starker Alkohol wie Wodka, Whisky, Rum…), 20 Liter Likörwein (Martini, Port…), 90 Liter Weine (davon maximal 60 für Schaumweine) und 110 Liter Bier mitbringen.

Jeder, der gegen diese Schwellenwerte verstößt oder einen Kaufnachweis nicht erbringen kann, ist mit einer Geldstrafe oder der Beschlagnahme seiner Waren belegt.