Am gestrigen Donnerstag endete bundesweit die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Einige wenige Coronamaßnahmen gelten allerdings noch. Hier eine Übersicht.

Die bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen ist vorbei. Auch im Nahverkehr, für den die Bundesländer zuständig sind, ist das der Fall. Einige Bundesländer wie Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hatten die Maskenpflicht im ÖPNV bereits abgeschafft.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete den Schritt am Mittwoch mit dem aktuellen Infektionsgeschehen. Die bisherigen Maßnahmen zur Vermeidung einer großen Corona-Winterwelle seien erfolgreich gewesen so Lauterbach.

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Deshalb könne die Maskenpflicht im Fernverkehr entfallen. Er riet dennoch dazu, weiter Maske zu tragen. „Ich tue es auch“, schrieb er. „Um kein Long Covid zu riskieren und andere zu schützen.“ Ebenso der Präsident der Gesellschaft für Pneumologie, Torsten Bauer. Er riet vulnerablen Gruppen, in öffentlichen Verkehrsmitteln weiter eine Maske zu tragen. Es werde zwar mehr Infektionen geben, er erwarte aber nicht, dass das zu einem gesundheitsmedizinischen Problem werden könnte.

// Ende der Isolationspflicht
Die Isolationspflicht ist ebenfalls vielerorts aufgehoben. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss sich nun in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt nicht mehr verpflichtend häuslich isolieren.

// Keine Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen
Thüringen und Sachsen ziehen in den kommenden Tagen nach. Mehrere Bundesländer hatten die Isolationspflicht bereits zuvor beendet. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hingegen müssen sich Coronainfizierte vorerst weiterhin für mehrere Tage isolieren.

// Maskenpflicht weiterhin im Gesundheitsbereich
Weiterhin vorgeschrieben sind nach dem bis zum 7. April gültigen Infektionsschutzgesetz allerdings Masken in Kliniken, Praxen und Pflegeheimen. Bundesgesundsheitsminister Lauterbach möchte an dieser Regel zum Schutz vulnerabler Gruppen derzeit festhalten. Die Krankenhäuser sollten ihre Risikobereiche definieren und dann entscheiden, wo Schutzmasken getragen werden müssen. „In anderen Bereichen ist dann keine durchgängige Maskenpflicht mehr erforderlich.“

Bundesweit wäre es jetzt an der Zeit, alle staatlich verordneten Pandemiemaßnahmen zu beenden“, sagte Ullmann FDP) „Kliniken, Praxen und Pflegeheime könnten, wie in der Vergangenheit, ihre Hygieneregeln wieder selbstständig festlegen und umsetzen.“

Darüber hinaus forderte er eine Enquete-Kommission „Pandemie“ im Bundestag, „die sachlich und fachlich fundiert die Aktivitäten der vergangenen Pandemie analysieren und die nächsten Schritte und Aktivitäten aufbereiten sollte“.

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// Corona-Bürgertests laufen aus

Neben der Maskenpflicht im Gesundheitswesen gibt es noch ein reduziertes Angebot an kostenlosen Bürgertests bis zum Ende der Testverordnung. Gratis bleiben bis dahin Schnelltests von Teststellen auch ohne Symptome unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen.

Fürs „Freitesten“ nach einer Infektion fiel der Anspruch Mitte Januar weg. Er besteht aber weiter für medizinisches Personal, das sich vor der Arbeitswiederaufnahme testen lassen muss. Auch der PCR-Test ist bei einem positiven Schnell- oder Selbsttest in den Teststellen kostenlos. Auch der Hausarzt kann bei Symptomen einen PCR-Test auf Kosten der Krankenkassen veranlassen.

Bleiben Sie gesund!