Fatburner, Gelenkkapseln, Pillen fürs Gedächtnis: Im Internet findet sich für jedes Problem ein Nahrungsergänzungsmittel.
Die Hersteller bewerben die Produkte teils mit unzulässigen Gesundheitsversprechen oder reichern sie gar mit verbotenen Substanzen an.
Die Brisanz des Problems machte nun erneut eine europaweite amtliche Kontrollaktion deutlich.
Die Behörden fanden fast 800 nicht verkehrsfähige Angebote auf 1100 geprüften Internetseiten.
“Strengere Regulierung des Marktes, häufigere Kontrollen und bessere grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Rechtsverfolgung sind überfällig”, kritisiert Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist es unzulässig, Nahrungsergänzungsmittel mit vorbeugenden, lindernden oder heilenden Wirkungen zu bewerben.
Denn auch wenn die Hersteller sie in arzneitypischer Aufmachung als Pillen, Kapseln oder Pulver anbieten, sind es Lebensmittel, die die normale Ernährung ergänzen sollen.
“Die Theorie ist schön und gut, die Praxis zeigt ein anderes Bild”, so Umbach. “Gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln häufen sich Hinweise und Beschwerden zu Internetshops und –marktplätzen, die mit Gesundheitsversprechen negativ auffallen.” Auch ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zu Gelenkmitteln bestätigt dies. Die Ergebnisse sind unter www.klartext-nahrungsergänzung.de zu finden.

Es tut sich etwas

Im September 2017 fand europaweit die erste koordinierte amtliche Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet statt. 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen überprüften fast 1100 Webseiten.
Der Schwerpunkt der Untersuchung lag auf nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die Anbieter mit unzulässigen Angaben zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer Erkrankung bewarben. Die Behörden ermittelten insgesamt 779 Produktangebote, die nicht verkehrsfähig waren.
Davon betrafen 428 Angebote nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 351 Angebote Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen zu Knochen und Gelenken.

Der Bericht der Europäischen Kommission kommt zu dem Schluss, dass der Online-Handel mit Lebensmitteln stärker kontrolliert werden muss.
Die Wahrscheinlichkeit Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch.
Bereits im Rahmen der Aktion hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Mitgliedstaaten bei den Kontrollen zu unterstützen, beispielweise die Schulung von Mitarbeitern der amtlichen Überwachung in Online-Untersuchungen.

Verstärkte Kontrollen alleine reichen nicht

Verbraucher haben ein Recht auf sichere Lebensmittel, die klar verständlich und den Rechtsvorschriften folgend gekennzeichnet und beworben sind.
Um sie bezüglich Nahrungsergänzungsmitteln besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen über verstärkte amtliche Kontrollen hinaus

  • alle Nahrungsergänzungsmittel vor dem ersten Inverkehrbringen auf ihre Sicherheit, die Kennzeichnung und die Werbeaussagen zu überprüfen.
  • ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel.
  • die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-) Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.

Hintergrund

EU-Kommission: Die erste europaweite Kontrollaktion zu Lebensmittelangeboten aus dem Internet (Englisch)
Positionspapier der Verbraucherzentralen und des vzbv

(Quelle: Verbraucherzentrale RLP)