Studienbeihilfen – offizielle Mitteilung der EU-Kommission
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 27/02/2012 um 00:02
Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Europäische Kommission fordert Luxemburg auf, Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Stipendien und Beihilfen zu beenden
Die Europäische Kommission hat Luxemburg aufgefordert, die Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Stipendien, Zuschüssen für Freiwillige und dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden. Nachdem 2010 mehrere Bürgerbeschwerden eingegangen waren, begann die Europäische Kommission mit der Untersuchung eines im Jahr 2000 erlassenen Rechtsakts, wonach der Wohnsitz in Luxemburg Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist. Dies bedeutet eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, da EU-Arbeitskräfte stärker betroffen sein dürften als inländische Arbeitskräfte und es daher zu einer Benachteiligung der Wanderarbeitnehmer kommen kann. Somit liegt eine Verletzung des EU-Rechts hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Luxemburg hat zwei Monate Zeit, um darauf zu antworten. Sollte die Kommission die Antwort als unzureichend ansehen, kann sie gegen Luxemburg Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen.
Hintergrund
Nach den EU-Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer Verordnung (EU) Nr. 492/2011) ist eine unterschiedliche Behandlung der Wanderarbeitnehmer aus der EU bei der Gewährung sozialer und steuerlicher Vergünstigungen im Aufnahmeland unzulässig. Laut Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet eine Wohnsitzvoraussetzung eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Eine mittelbare Diskriminierung kann zulässig sein, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt, zur Erreichung dieses Ziels angemessen und verhältnismäßig ist.
Quelle: Europäische Kommission
Weitre Infos zum Thema Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU:
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=2
Vertragsverletzungsverfahren:
http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm
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Blaubaer
Mein Mann und ich, wir arbeiten beide in Lux, wohnen aber in Deutschland. Unsere Kinder gehen in Lux in die Crèche bzw. in die Ecole Maternelle. Die Betreuungszeiten in Deutschland würden mir ein Vollzeitarbeitsplatz nicht ermöglichen. Die Kosten sind enorm, dennoch besser als nicht arbeiten zu können. Wir haben versucht einen Antrag auf Chèque Service zu stellen. Das geht aber nicht, weil der Wohnsitz in Lux nicht vorhanden ist. Aus meiner Sicht ist das eindeutig eine Diskriminierung. Immerhin zahlen wir hier auch unsere Sozialversicherungsbeiträge. Was ich aber richtig finde, ist das die Zuschüsse nur für Betreuungseinrichtungen gezahlt werden, die sich in Luxemburg befinden.
chicka
"chèque service" gibt es definitiv NUR mit Wohnsitz in Luxemburg.
Luxemburg will eben verhindern, dass (noch) mehr Luxemburger aufgrund der außerirdischen Immobilienpreise ins Ausland abwandern - und lockt daher mit Angeboten, die es für Grenzgänger nicht gibt.
wieni
mmmhhh, keine Ahnung. Alle die ich kenne, die diese "chèque service" bekommen, stehen in Lohn und Brot und alle wohnen in Luxemburg. Persönlich kennen keinen Grenzgänger, der in den Genuss dieser Zuschüsse kommt. Aber vielleicht muss man dafür auch sein Kind in einen Kindergarten in Luxemburg bringen? Gibts hier nicht jemanden, der das weiss? Oder der diese Dinger sogar bekommt? Scheint ja auf jeden Fall sehr hilfreich zu sein bei diesen horrenden Gebühren für Crèche und Co. Kann man die Dinger nicht auch für ne Putzfrau oder so ausgeben? Ist das immer an Kinder hüten gebunden?
feyfam
Ein guter Punkt.
Denn der Arbeitgeber fragt nicht danach, ob es für Grenzgänger vielleicht sogar schwieriger sein könnte, Kiner in einem Kindergarten unterzubringen.
Aber sind die "chèque service" überhaupt lohngebunden?
wieni
"Die Europäische Kommission hat Luxemburg aufgefordert, die Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Stipendien, Zuschüssen für Freiwillige und dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden."
...bisher wurde ja immer "nur" vom Elterngeld gesprochen, aber was ist denn eigentlich mit Förderungen wie "chèque service" ?