Freizügigkeit der Arbeitnehmer: Europäische Kommission fordert Luxemburg auf, Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Stipendien und Beihilfen zu beenden

Die Europäische Kommission hat Luxemburg aufgefordert, die Diskriminierung der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen bei der Vergabe von Stipendien, Zuschüssen für Freiwillige und dem sogenannten „Kinderbonus“ zu beenden. Nachdem 2010 mehrere Bürgerbeschwerden eingegangen waren, begann die Europäische Kommission mit der Untersuchung eines im Jahr 2000 erlassenen Rechtsakts, wonach der Wohnsitz in Luxemburg Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist. Dies bedeutet eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, da EU-Arbeitskräfte stärker betroffen sein dürften als inländische Arbeitskräfte und es daher zu einer Benachteiligung der Wanderarbeitnehmer kommen kann. Somit liegt eine Verletzung des EU-Rechts hinsichtlich der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer „mit Gründen versehenen Stellungnahme“ im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens. Luxemburg hat zwei Monate Zeit, um darauf zu antworten. Sollte die Kommission die Antwort als unzureichend ansehen, kann sie gegen Luxemburg Klage beim Gerichtshof der Europäischen Union einreichen.

Hintergrund
 
Nach den EU-Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer Verordnung (EU) Nr. 492/2011) ist eine unterschiedliche Behandlung der Wanderarbeitnehmer aus der EU bei der Gewährung sozialer und steuerlicher Vergünstigungen im Aufnahmeland unzulässig. Laut Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bedeutet eine Wohnsitzvoraussetzung eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Eine mittelbare Diskriminierung kann zulässig sein, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt, zur Erreichung dieses Ziels angemessen und verhältnismäßig ist.

Quelle: Europäische Kommission

Weitre Infos zum Thema Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der EU:

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=2

Vertragsverletzungsverfahren:

http://ec.europa.eu/eu_law/infringements/infringements_de.htm