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Forum / Familie und Gesundheit

Frage zur "nachgeburtlichen Zulage"  

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2205649
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11 Jahren  ago  

Guten Tag zusammen!

Ich würde gerne die nachgeburtliche Zulage beantragen, was laut Aussage CNPF auch möglich sein sollte. Ich arbeite in Lux, meine Frau in Deutschland. Nun zum "Problem": Es wird ja ein Stempel + Unterschrift gefordert, der beglaubigt, dass das Kind innerhalb von 48 Stunden untersucht wurde. Klar, das war bei uns der Fall, jedoch im Marienkrankenhaus Trier von der Ärztin, die die Kleine zur Welt brachte (Gynäkologin) und nicht von einem Kinderarzt. Gibt es da Probleme? Habe in Erinnerung darüber schon einmal gelesen zu haben.

Vielen Dank und Gruß


Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

hallo

habe dann auch eine Frage, unsere Tochter wird jetzt im Mai 3 Jahre, kann man da auch noch die nachgeburtliche Zulage beantragen??? oder ist schon zu spät? Ich arbeite in Lux, meine Frau in D. auch zu der Zeitpunkt als die Kleine auf die Welt kam. Was braucht man alles???

Auch vielen Dank und LG


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Simone
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11 Jahren  ago  

@ 2205649: Ich gehe davon aus, dass du das falsche Dokument in Händen hälst. Das Formular der nachgeburtlichen Zulage lässt du bei der U7 vom Arzt abstempeln, im Alter von 24Monaten. (Diese 48h-Sache ist für die geburtl. Zulage wichtig, die du nicht erhalten wirst.)

@Skorpion76: Ich weiß nicht, wie die Fristen sind, würde es aber einfach probieren. Du fragst per Fax das Formular für die nachgeburtliche Zulage an und gehst anschl. zum Arzt, der die U7 durchgeführt hat. Nimm das gelbe U-Heft mit, dann hat man alles schnell zur Hand ohne dass der Arzt das nachschlagen muß. Und dann ab die Post.


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info
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11 Jahren  ago  

gefühlt zum 100. mal - liebe Leute legt euch doch endlich die Seite in die bookmarks ab.

http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/sante-social/maternite-prestations-familiales/allocations/allocation-naissance/index.html

Auf der guichet.public findet ihr doch mit drei clicks alle Antworten.


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Lambe
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11 Jahren  ago  

@Simone ich kann das nicht so ganz unterschreiben. Also ich bekam bei der CNPF ein blaues Heftchen, darin mussten ich glaub 7 Untersuchungen abgestempelt werden. Bei uns hat der Kinderarzt, bzw dessen Sekretariat einfach auch den Stempel fuer die 48h Untersuchung gesetzt. Habe allerdings das Heft noch nicht eingereicht, da mir noch der Stempel der Gemeinde fehlt.

Zur Frist kann ich sagen, dass sie 1 Jahr ab dem 2. Geburtstag laeuft. Also bis zum 3. Geburtstag.


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Simone
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11 Jahren  ago  

@ Lambe: du hast recht, ich hab mich da geirrt. Ist schon ein paar Jährchen her. Mit der U7 hast du deinen letzten Stempel auf dem Bogen und kannst das Formular wegschicken zur Beantragung. Ich habe die 48h "Sache" auch im KH abzeichnen lassen. NIcht von der Hebamme.


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2205649
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11 Jahren  ago  

Hallo! Genau das war die Frage: WO und von WEM muss ich die 48-Stunden-Untersuchung unterschreiben/stempeln lassen? Gehe ich ins Krankenhaus, wo entbunden wurde oder frage ich "ganz lieb" bei meinem Kinderarzt? Ich habe keine Lust im Nachhinein irgendwie wg. Urkundenfälschung belangt werden zu können.


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

Also mir wurde von der CNPF gesagt, dass für Kinder die nach dem 1.1.2010 geboren wurde, keine nachgeburtliche Zulage gezahlt wird, WENN die Frau in D arbeitet. Ob der Mann Grenzgänger ist spielt keine Rolle.

Arbeitet sie in Luxembourg hat sie ein Anrecht darauf.


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2205649
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11 Jahren  ago  

Hallo!

Vor einer Woche habe ich mit einer Mitarbeiterin der CNPF telefoniert, die mir bestätigt hat, dass die VORGEBURTLICHE und GEBURTLICHE ZULAGE nicht mehr gezahlt werden. Lediglich die NACHGEBURTLICHE ZULAGE wird gezahlt. Und sie hat mir auch gleich zwei blaue Formulare zugeschickt (eins nachträglich für unser erstes Kind, das jetzt 2,5 Jahre alt ist und somit noch zulägenfähig) und eine für den Nachwuchs, den wir im Juli erwarten.


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2205649
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11 Jahren  ago  

P.S.: Ich arbeite in LUX, meine Frau in D


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Anonyme

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11 Jahren  ago  

@2205649: das ist interessant, dann versuche ich es auch mal. Vllt. wurde ich nur falsch verstanden. Danke


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2205649
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11 Jahren  ago  

Viel Glück...aber trotzdem nochmal die Frage an die, bei denen es geklappt hat:

WO und von WEM muss ich die 48-Stunden-Untersuchung unterschreiben/stempeln lassen? Gehe ich ins Krankenhaus, wo entbunden wurde oder frage ich "ganz lieb" bei meinem Kinderarzt?


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Masipulami
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11 Jahren  ago  

LuxLuchs: Also mir wurde von der CNPF gesagt, dass für Kinder die nach dem 1.1.2010 geboren wurde, keine nachgeburtliche Zulage gezahlt wird, WENN die Frau in D arbeitet. Ob der Mann Grenzgänger ist spielt keine Rolle.

Arbeitet sie in Luxembourg hat sie ein Anrecht darauf.

Das stimmt so wie gesagt nicht. Die nachgeburtliche Zulage ist lauf CNPF-Argumentation "ans Kind gebunden". Daher bekommt man diese unabhängig davon, ob die Mutter nun in Deutschland oder Luxemburg arbeitet.

Wir selbst haben sie letztes Jahr erhalten, obwohl meine Frau in Deutschland arbeitet.


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Masipulami
174 Messages

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11 Jahren  ago  

2205649: Viel Glück...aber trotzdem nochmal die Frage an die, bei denen es geklappt hat:

WO und von WEM muss ich die 48-Stunden-Untersuchung unterschreiben/stempeln lassen? Gehe ich ins Krankenhaus, wo entbunden wurde oder frage ich "ganz lieb" bei meinem Kinderarzt?

Bei uns hat das die Kinderärztin im Krankenhaus auf der Säuglingsstation unterschrieben und abgestempelt.


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2205649
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11 Jahren  ago  

Das ist unser Problem...wir haben schon ALLE Untersuchungen und füllen das blaue Formular nachträglich aus. Als "Quelle" muss uns ja der Mutterpass dienen. Da sind auch alle Stempel und Unterschriften drin, jedoch glaube ich nicht, dass es im Marienkrankenhaus Ehrang eine Kinderärztin gab, die unsere kleine untersuchte (direkt nach der Geburt). Das dürfte die Gynäkologin gewesen sein...Daher die Frage...was tun? Muss es tatsächlich eine Kinderärtzin (-Arzt) sein?