Millionen haben es bereits vorab gekauft, Pendler, wie zum Beispiel auch Grenzgänger mit dem Öko-Ticket haben es automatisch: Ab dem heutigen 01. Juni soll 9-Euro-Ticket bundesweit in allen Verbindungen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nutzbar sein.

Die Bundesregierung hatte beschlossen, drei Monate lang ein 9-Euro-Monatsticket für den öffentlichen Nahverkehr zu subventionieren.
In den Monaten Juni, Juli und August ist es also möglich, für nur 9 Euro Bus und Bahn zu fahren.

Verkehrsbetriebe wollen Differenz erstatten

Grundsätzlich gilt das 9 Euro-Ticket für alle Fahrten in den entsprechenden Verkehrsmitteln in der 2. Klasse.
Kinder unter 6 Jahren sind frei, zwischen 6 und 14 Jahren benötigen sie ein eigenes 9-Euro-Ticket oder eben eine Schülerkarte die als 9-Euro-Ticket zählt. Auch andere Monatskarten gelten als 9-Euro-Ticket, die Verkehrsunternehmen haben zugesagt, die Differenz zu den günstigen Tickets zu erstatten.
Wer also ein Abo hat, kann sich anteilig Geld erstatten lassen.
Die Anträge soll es bei den jeweiligen Verbünden und Verkehrsunternehmen geben.

Das 9-Euro-Ticket soll im Nah- und Regionalverkehr gelten und zwar in ganz Deutschland.
In ganz Deutschland? Nein: Die Bahn hat jetzt eine Liste von Regionalzügen veröffentlicht, die nicht unter den Geltungsbereich des Monatstickets fallen.
Die Deutsche Bahn hat erklärt, das 9-Euro-Ticket sei ungültig in mehreren Regionalzügen.
Dabei geht es um IC-Streckenabschnitte, auf denen andere Nahverkehrstickets gültig sind.
Das Unternehmen hat jetzt eine Liste von Regionalzügen veröffentlicht, die nicht unter den Geltungsbereich des Monatstickets fallen.

Wichtig für Grenzgänger

  • Bei Inhabern der DB-ÖkoCard (2. Klasse) wird der Abbuchungsbetrag in den Monaten Juni, Juli und August ebenfalls auf 9 Euro reduziert. Einmalzahler erhalten ihre Erstattung voraussichtlich im September.
  • In Bussen der luxemburgischen RGTR-Linien (118, 132, 134, etc.), die in Deutschland fahren, wenden den rein luxemburgischen RegioZone-Tarif an und sind von der bundesdeutschen Gesetzgebung unabhängig. Deshalb gilt hier auch nicht das 9-Euro-Ticket.
  • In Bussen der grenzüberschreitenden VRT-Buslinien (410, 455, 460) gilt das 9-Euro-Ticket, ebenso im Zug nach Luxemburg.