Aufgrund rechtlicher Unsicherheiten hat der Bund die Länder aufgefordert, neue und schärfere Regeln über Fahrverbote bei zu schnellem Fahren vorerst auszusetzen.

Stattdessen solle ab sofort der alte Bußgeldkatalog wieder angewendet werden, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag nach Beratungen mit den Ländern auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.

Nach der neuen Verordnung ein Monat Führerscheinentzug, wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt oder außerorts 26 km/h zu schnell – zuvor galt dies bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

Hintergrund der Entscheidung dürfte ein juristisch-handwerklicher Fehler beim Verfassen der Reform sein, auf den der ADAC am Mittwoch aufmerksam gemacht hatte.
Offenbar wurde bei der nachträglichen, vom Bundesrat geforderten Aufnahme strengerer Schwellenwerte für Fahrverbote vergessen, die Ermächtigungsgrundlage zu zitieren, die eine solche Änderung zulässt.

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Ins Rollen gebracht hat das Drama im Verkehrsministerium das Saarland, indem es angekündigt hatte, die neuen Fahrverbots-Regeln vorerst aussetzen zu wollen.
Das Bundesverkehrsministerium habe in einer Telefonkonferenz am Vormittag den Landesverkehrsministerien mitgeteilt dass die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote wahrscheinlich nichtig sind – wegen eines „fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage“.

Was passiert mit bisherigen Verstößen

Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, für die bislang geahndeten Fälle nach den neuen Regeln werde an einer bundeseinheitlichen Lösung gearbeitet.
Es solle schnellstens ein neuer ausgewogener Vorschlag und ein faires Angebot an die Länder für Verkehrssicherheit, aber auch Verhältnismäßigkeit gemacht werden.