Neue Verkehrsregeln für Luxemburg

Das Luxemburger Verkehrsministerium weist auf neue Verkehrsregeln hin, die zum 1. Juni 2009 in Kraft treten.
Zu den neuen Vorschriften im “Code de la Route” gehört zum Beispiel die Einführung der Zwei-Sekunden-Regel. Dadurch soll besonders Dränglern auf der Autobahn und auf Landstraßen entgegengewirkt werden. Zwischen den Zeitpunkten, an denen zwei Verkehrsteilnehmer an einem Messpunkt vorbeifahren, müssen demnach wenigstens zwei Sekunden vergehen. Der Abstand zum vorher fahrenden Auto muss sich demnach bei steigender Geschwindigkeit vergrößern. Fährt man zu dicht auf und wird erwischt, kann es teuer werden.

Eine weitere Neuerung gibt es auch für Handy-Freisprecheinrichtungen bzw. die Benutzung Ohrhalterungen: Hier müssen sich bei der Nutzung beide Hände des Fahrers am Lenkrad befinden.
Für mobile Navigationsgeräte gilt: Sie müssen so angebracht werden, dass sie die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen.

Zum 1. Januar 2010 kommt eine weitere Regel hinzu: Die Gültigkeitsdauer eines Führerscheins wird auf das sechzigste Lebensjahr des Halters verlängert. Bislang musste die Fahrerlaubnis mit 50 Jahren erneuert werden.