Der Bundesrat hat am 08. Oktober 2021 dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) einstimmig zugestimmt.
Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Bundesminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:

Parken und Halten

  • Parken auf Geh- und Radwegen, Halten auf dem Schutzstreifen sowie das Halten und Parken in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro erhöht.
  • Für Parken in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen sollen künftig bis zu 100 Euro Bußgeld fällig werden.
  • Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve kostet bald bis zu 55 Euro.
  • Ein allgemeiner Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
  • Das Bußgeld für Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro erhöht. Zudem wird der Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ eingeführt, ein Verstoß wird mit 80 Euro geahndet.
  • Halt- oder Parkverstöße auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von maximal 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
  • Ganz neu: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Elektro-Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.

Rettungsgasse

  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

Sonstige Regelverstöße

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur