MONOcam ist der Name des neuen “Feindes” für alle, die nicht aufhören können, während der Fahrt zu telefonieren. In den Niederlanden ist das Gerät bereits im Einsatz, aber Rheinland-Pfalz muss sich in Acht nehmen: 2024 soll das Radar auch in Deutschland eingeführt werden.

Die Entscheidung wurde im Nachbarland Rheinland-Pfalz nach einer sechsmonatigen Testphase getroffen. Von November bis April konnten die Polizisten der beiden großen Städte des Landes über das Gerät verfügen und feststellen, dass es immer wieder Fahrer blitzte, die durch einen Anruf, eine Nachricht oder die Suche nach Informationen auf ihrem Handy abgelenkt waren. Eine Ablenkung, die in einem Unfall enden kann…

Die MONOcam sieht aus wie ein herkömmliches Messgerät. Aber auf seinem Dreifuß installiert, unterscheidet sein “Auge” jeden Fahrer, der seinen Telefonapparat hält. Das Bild spricht, der Bußgeldbescheid wird sofort ausgestellt. Diese Strafe wird verhängt, ohne dass die Behörden die Verwendung des Geräts nachweisen müssen, da das Mitführen des Geräts als Verstoß gilt.

Luxemburg als aufmerksamer Beobachter

In einem halben Jahr hat der “Radar”, der in Mainz und Trier getestet wird, mehr als 1.300 Männer und Frauen überrascht, die mehr mit einem Anruf als mit der Straße beschäftigt waren, deren Geist mehr mit der Suche nach einer Playlist als mit dem Verkehr beschäftigt war… Das MONOCAM, das die Kabine des Lastwagens oder das Dach des Autos überragt, verfügt über eine künstliche Intelligenz, die unterscheiden kann, ob es sich tatsächlich um ein Telefon handelt, so dass ein vereidigter Beamter das Vergehen bestätigen muss oder nicht.

Wenn genügend Geräte gekauft und die Beamten geschult sind, wird der “Handy-Radar” im nächsten Jahr auf der anderen Seite der Mosel offiziell seine ersten Bußgelder verhängen.

Die Geräte könnten aber auch auf den Brücken in Luxemburg zum Einsatz kommen. Auf die Frage nach einer solchen Möglichkeit hatte der Minister für Mobilität die Tür nicht verschlossen. Im Gegenteil: “Wenn sich ein Modell als zuverlässig erweist, kann die Einführung eines solchen Systems in Luxemburg tatsächlich in Betracht gezogen werden”, antwortete François Bausch.

Neben der Investition müsste das Großherzogtum jedoch auch seine Gesetzgebung überarbeiten. Derzeit bietet das Gesetz den Radargeräten nämlich nur die Möglichkeit, vier Arten von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zu ahnden:

  1. Geschwindigkeitsüberschreitungen (allein im letzten Jahr wurden 326.000 festgestellt!)
  2. das Überfahren von Ampeln
  3. die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands zwischen Fahrzeugen
  4. die illegale Nutzung von Fahrbahnen und Fahrwegen, die bestimmten Fahrzeugkategorien vorbehalten sind.

Mit oder ohne MONOcam bleibt die Benutzung des Mobiltelefons am Steuer strafbar, in Luxemburg wie überall in der Großregion. Mit folgendem Sanktionsrisiko :

Die belgischen Gesetze gehen so weit, dass sie auch Tablets, Computer, GPS-Geräte und Videospielkonsolen in das Verbot der Nutzung von "nicht fest installierten" mobilen Geräten einbeziehen.

Alle Informationen zur Verkehrslage finden Sie in unserer Rubrik VERKEHR.