Verfolgung von Verkehrsrüpeln über die Ländergrenzen hinweg
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 01/04/2013 um 00:04
Ein neues Gesetz der EU könnte auch für viele Grenzgänger sehr interessant sein – egal, ob sie regelmässig mit deutschem Kennzeichen in Luxemburg unterwegs sind, oder aber mit einem Auto mit luxemburgischem Kennzeichen in Deutschland.
Denn bislang haben viele Strafmandate nicht ihren Weg zum Verkehrssünder gefunden.
Unabhängig, ob es um ein Parkknöllchen ging – oder ob man mit luxemburgischen Nummernschild in Deutschland geblitzt worden ist.
Das neue Gesetz sieht auch ein Netzwerk vor, durch das Autofahrer bald in der ganzen EU ganz einfach von allen Verkehrsbehörden ermittelt werden können.
Seit 2010 gibt es bereits das sogenannte “EU-Knöllchen”. Deutsche Behörden müssen zum Beispiel, bis zur Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, ausländische EU-Strafzettel auf Antrag anderer EU-Mitglieder eintreiben. Das Problem: Die Behörden werden erst ab einer Summe von 70 Euro aktiv. Bei kleineren Verstößen schaut die jeweilige Verkehrsbehörde in die Röhre. Deutschland kann so aktuell nur etwa zehn Prozent der Strafmandate im europäischen Ausland eintreiben.
In zukunft können alle EU-Verkehrsbehörden bei einer zentralen nationalen Stelle die Anschrift des gesuchten Fahrzeughalters erfragen und selber aktiv werden – der mutmaßliche Verkehrsrowdy bekommt dann Post in seiner Landessprache. ‘
Geahndet werden dabei Geschwindigkeitsverstöße, Benutzen eines Handys, Rotlichtverstöße, unbefugte Nutzung von Fahrstreifen, Gurtanlegeverstöße, Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen und Verstöße gegen die Helmtragepflicht.
Eine grenzüberschreitende Verfolgung hat abschreckende Wirkung. „Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Vergehens für einen auswärtigen Fahrer dreimal so hoch ist wie für einen einheimischen“, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kürzlich. Und fügte hinzu: „Viele scheinen immer noch zu denken, dass die Regeln für sie nicht mehr gelten, wenn sie im Ausland sind. Meine Nachricht ist, dass sie gelten und dass wir sie jetzt anwenden werden.“ Bis zum Stichtag 7. November muss das EU-Gesetz in den Mitgliedstaaten in Kraft sein.
Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland übrigens nicht.
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In Deutschland sind die Behödenmitarbeiter mittlerweile besonders allergisch gegen die L-Raser mit gelbem Kennzeichen. Aus diesem Grunde werden Verstösse gegen die StVO ausnahmlos verfolgt. Die Strafverfolgungsbehörden führen ein Register mit den auffällig gewordenen Fahrern aus L-Land. Dieses Register wird in kürze im Internet veröffentlicht und jedem darin geführten Fahrer wird ein D-Verbot erteilt. Im Ergebnis wird die Zahl der notorischen L-Raser in D damit abnehmen.
Wenn dein Punktekonto in D erschöpft ist, wirst du halt in D mit einem Fahrverbot oder sonstigem belegt werden...
flyskybus
Hallo,
Ich bin mit dem luxemburger Wagen meiner Frau in DE geblitzt worden. Bin selbst Luxemburger und habe auch einen dementsprechenden Führerschein. Festgestellte Geschwindigkeit war 136km/h bei zulässigen 100km/h. Meine Frau hat daraufhin einen Anhörungsbogen zugesendet bekommen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Stillhalten und warten was kommt, oder sämtliche Daten von Halter und Fahrer übermitteln. Laut deutschem Bussgeldkatalog kostet das Vergehen 120€ und 3 Punkte in Flensburg. Können die deutschen Behörden überhaupt einem luxemburgischen Führerschein Punkte zuordnen? Da ich ziemlich viel in DE unterwegs bin machen mir die Punkte mehr Sorgen als die 120€ :o(
Danke für Info.
flyskybus
Doppelpost!