Wie hoch ist das Rentenalter in Luxemburg?

Das gesetzliche Rentenalter beträgt in Luxemburg 65 Jahre.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, im Alter von 57 oder 60 Jahren in den Vorruhestand zu gehen.

 

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt einer Rente?

In Luxemburg müssen für den Rentenanspruch zwei Bedingungen erfüllt werden: Das Alter und die Versicherungszeiten, bei denen es sich um Pflichtversicherungszeiten, Weiterversicherungen, Zusatzversicherungen, Rückkaufzeiten und Zusatzzeiten handelt.

 

Um eine Rente zu erhalten, müssen Sie eine 120-monatige Versicherungszeit (Pflichtversicherung, Weiterversicherung, Zusatzversicherung, rückwirkende Kaufzeiten oder Zusatzzeiten). Davon müssen mindestens 12 Monate in Luxemburg erfolgt sein.

 

✔Um also entgegen der landläufigen Meinung in Luxemburg eine Rente in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie also nicht 10 Jahre in Luxemburg, sondern mindestens ein Jahr in Luxemburg gearbeitet haben UND mindestens 10 Jahre in anderen europäischen Ländern sozialversichert gewesen sein (oder ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen haben).

 

Vorzeitige Altersrente

Sie wird gewährt, wenn:

  • Hat die versicherte Person nachweislich 480-Monate in der Pflichtversicherung erfüllt, hat sie mit 57 Jahren Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente;
  • Hat die versicherte Person nachweislich 480 Monate in der Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der Zusatzversicherung, der Rückwirkungskaufzeit und der Nachtragszeit, einschließlich mindestens 120 Monaten Pflichtversicherung, der Weiterversicherung, der Zusatzversicherung und der Rückwirkungskaufzeit erfüllt, hat sie mit 60 Jahren Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente.

 

Was ist, wenn ein Grenzgänger in Luxemburg und einem anderen Land, zum Beispiel Deutschland, gearbeitet hat?

Meistens haben Grenzgänger in Luxemburg und in ihrem Wohnsitzland gearbeitet.

In dieser Situation erhält der Versicherte Renten anteilig aus den jeweiligen Ländern.

Bei der Pensionierung werden alle Beitragszeiten in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen, Liechtenstein oder Staaten mit einem bilateralen Abkommen für die Berechnung des Anspruchs und der Rente berücksichtigt.

Der Rentner muss jedoch seinen Antrag bei der Pensionskasse seines Wohnsitzlandes stellen, die für die Kommunikation mit den Ländern, in denen die Beschäftigung außerdem ausgeübt wurde, zuständig ist.

✔ Es ist zu beachten, dass jedes Land die Rente nach den nationalen Rechtsvorschriften und im Verhältnis zur Arbeitszeit in jedem Land berechnet. Dies bedeutet auch, dass die Versicherten aufgrund der von Land zu Land unterschiedlichen Alters- und Rentenbedingungen nur dann Leistungen aus jedem Land erhalten, wenn sie die in den Rechtsvorschriften des betreffenden Landes vorgesehene Altersbedingung erfüllt haben.

 

Pensionsalter in den Ländern der Großregion:

 

  • In Belgien beträgt das gesetzliche Rentenalter von 65 Jahre nur noch bis zum Jahr 2024. Nach 2024 sind es 66 Jahre und ab 2030 67 Jahre. Weitere Informationen über den Ruhestand in Belgien finden Sie auf der Website des Nationalen Rentenamtes. https://www.sfpd.fgov.be/de

 

  • In Frankreich variiert das gesetzliche Rentenalter zwischen 60 und 62 Jahren für Personen, die vor 1955 geboren wurden, und für Personen, die nach 1955 geboren wurden, beträgt das Alter 62 Jahre, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Rentenversicherung. https://www.lassuranceretraite.fr/portail-info/accueil

 

 

 

In welchen Fällen kann eine Rückerstattung der Beiträge beantragt werden?

Der Arbeitnehmer kann nur dann eine Rückerstattung der in Luxemburg gezahlten Beiträge verlangen, wenn er die Voraussetzungen für eine Rente in Luxemburg im Alter von 65 Jahren nicht erfüllt.

Wenn seine gesamte Versicherungszeit beispielsweise weniger als 10 Jahre beträgt oder wenn er in Luxemburg, aber auch in einem Land gearbeitet hat, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg abgeschlossen hat und nicht insgesamt ein Jahr in Luxemburg sozialversichert war, kann er eine Rückerstattung seiner Beiträge beantragen.

Dazu muss er den Antrag auf Rückerstattung über das Formular stellen, das von der CNAP-Website heruntergeladen werden kann. https://www.cnap.lu/fileadmin/file/cnap/formulaires/DPA_Demande_Personelle_Allemand.pdf#pageMode=bookmarks

→ Bitte beachten Sie, dass der Arbeitnehmer, wenn er weniger als ein Jahr in Luxemburg gearbeitet hat, keine Rückerstattung seiner Beiträge oder eine Rente aus Luxemburg verlangen kann. In dem Fall decken die anderen EU-Länder, in denen der Arbeitnehmer gearbeitet hat, die diesen Zeitraum ab.

Entsprechend hat der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, an dem er im Alter von 65 Jahren eine Gesamtkarriere von mindestens 10 Jahren hat, davon midenstens ein Jahr in Luxemburg, keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung, sondern erhält für die in Luxemburg geleisteten Arbeitsjahre eine Rente ab 65 Jahren.

 

Wann kann man eine Rente beantragen?

 

Es sei darauf hingewiesen, dass Renten auf Antrag gewährt werden. Es ist ratsam, eine Rente mehrere Monate vor dem Anspruchsdatum zu beantragen. Das Antragsformular ist auf der Website der CNAP (Caisse Nationale d’assurance pension) verfügbar: www.cnap.lu. https://www.cnap.lu/accueil-home/informationen-in-deutscher-sprache/?L=0

✔ Grenzgängern wird empfohlen, ihren Antrag bei der zuständigen Stelle bei ihrem Wohnort einzureichen. Wenn der Versicherte Versicherungszeiten in mehreren Ländern hatte, d.h. in mehreren Ländern gearbeitet hat, hängt die Dauer der Bearbeitung des Antrags davon ab, wie schnell die Länder miteinander kommunizieren.

Quelle: Nationaler Rentenversicherungsfonds (CNAP)