Steuersünder können künftig bei einer Selbstanzeige nur noch mit Straffreiheit rechnen, wenn sie all ihre Vergehen zugeben.

Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz, das sogenannte Teilselbstanzeigen künftig nicht mehr zulässt.
In solchen Fällen konnten Steuerhinterzieher bisher schon mit Straffreiheit rechnen, wenn sie nur diejenigen Vergehen zugaben, bei denen sie Gefahr liefen, bald erwischt zu werden.

Hinterziehung im großen Stil wird nach dem neuen Gesetz auch bei Selbstanzeige teurer.
Hat ein säumiger Steuerzahler mehr als 50.000 Euro am Fiskus vorbeigeschleust, muss er neben den nachgeforderten Steuern und Zinsen künftig noch eine extra Strafzahlung in Höhe von fünf Prozent der Steuersumme leisten.