KBL-Prozess: Anklage unzulässig

Der wohl wichtigste Prozess in der belgischen Finanzgeschichte hatte am 19 Oktober dieses Jahres vor der 49. Kammer des Landgerichtes Brüssel begonnen. Ganze 15 Jahre hatten die Ermittlungen gedauert. Auslöser der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens war die Tatsache, dass in den 90er Jahren rund 8000 Kontodaten von fast 3000 Kunden der Kreditbank Luxemburg in die Hände der belgischen Behörden gelangt waren.

Die ganze Affäre hatte damit begonnen, dass eine Gruppe von Mitarbeitern intern Geld veruntreut hatte. Als bei einer einzelnen Aktion in Höhe von damals 20 Millionen Deutscher Mark die Sache aufflog, entließ die Bank die Mitarbeiter. Die wiederum hatten zuvor zu ihrer Absicherung Kundendaten in ihren Besitz gebracht. Die Daten tauchten daraufhin bei der belgischen Polizei auf.

Elf leitende Angestellte der ehemaligen Kreditbank (heute KBC) und der ehemaligen KBL (heute KBC European Private Banking), sowie drei große Kunden waren daraufhin angeklagt worden. Ursprünglich gab es noch mehr Beschuldigte – einige von ihnen hatten sich mit den belgischen Fiskus geeinigt, oder aber ihre Anklage wurde fallengelassen. Unter den übrig gebliebenen, die laut Ermittlungen für Verantwortlich erklärt worden waren, befand sich auch Damien Wigny, der damalige Chef der Kreditbank Luxemburg. Wigny war 1997 von der belgischen Polizei verhaftet worden und verbrachte drei Wochen in Untersuchungshaft.

Heute, am achten Dezember 2009, kam das Gericht in Brüssel schließlich zu einem Urteil. Für die Richter steht fest, dass die Anklage gegen die vierzehn Beschuldigten nicht zulässig war. Die Anklagepunkte Steuerhinterziehung, Dokumentenfälschung sowie der Gebrauch von gefälschten Dokumenten seien nicht akzeptabel, do der Präsident des Gerichts, Pierre Hendrickx.
Negativer hätte das Urteil für die belgische Justiz kaum ausfallen können.