Kein Luxemburger – kein Wahlrecht
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 09/06/2015 um 00:06
Das haben die Luxemburger in einem im Vorfeld stark debattierten Referendum entschieden.
Regierungsangaben zufolge fiel die Volksabstimmung dabei deutlich aus:
78 Prozent der Luxemburger wollen nicht, dass sich Ausländer, die inzwischen 45 Prozent der Bevölkerung ausmachen, an Wahlen beteiligen.
Den Vorschlag dazu hatte die Regierungskoalition aus Sozialdemkraten/Liberalen und Grünen vorgelegt.
Sie wollte Luxemburg zum ersten EU-Land mit einem Ausländerwahlrecht auf nationaler Ebene zu machen.
Voraussetzung für ein Stimmrecht für Ausländer sollte dem Vorschlag der Regierung zufolge sein, dass Ausländer mindestens zehn Jahre im Großherzogtum leben und schon an einer Kommunal- oder Europawahl teilgenommen haben.
Ebenfalls mittels der Volksabstimmung abgelehnt wurde eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre.
80 Prozent sagten Nein zum Absenken des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre.
Auch eine Begrenzung von Minister-Amtszeiten auf maximal 10 Jahre wollen die Luxemburger nicht.
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... dessen Bevölkerung aus einem übergroßen Anteil an Nicht-Luxemburgern besteht.
Genau das ist der Grund. Der Luxembourger fühlt sich zwar als überlegene aber doch Minderheit im eigenen Land. Da ist es nicht verwunderlich, dass man wenigstens die politischen Entscheidungen im Land unter sich ausfechten will.
schönes Wochenende
Opti
Was ist denn normal?
Beteiligung an der Kommunalwahl und Europawahl ja, aber nein, wenn es um die Beteiligung auf Nationalebene geht.
Ist es normal, wenn sich luxemburgische EU-Parlamentarier gerne von Nicht-Luxemburgern in ihr Amt wählen lassen, aber sich darüber empören, wenn sich diesselben Bürger an der Wahl ihrer nationalen Vertreter beteiligen wollen? Die Steuergelder dieser Bürger nimmt man gerne an, aber eine demokratische Beteiligung verwehrt man ihnen in einem Land, dessen Bevölkerung aus einem übergroßen Anteil an Nicht-Luxemburgern besteht.
oernie
so normal dass 80% der Luxis Deiner Meinung sind :-)
flyskybus
dass die Landeshoheit in den Händen der Staatsbürger bleibt. Jeder der Interesse an den Landesgeschicken hat, hat die Möglichkeit sich über die doppelte Staatsbürgerschaft oder Naturalisation Luxemburger zu machen.