Die Ministerin kündigte an, noch vor der Sommerpause das neue Gesetz zur Verabschiedung vorzulegen. Da der Staatsrat und andere Gremien den Gesetzesentwurf begutachten müssen, ist das rechtzeitige Gelingen fraglich. Der OGBL fordert ,“dass sich die luxemburgische Regierung die nötige Zeit nimmt, um eine angemessene, sozialgerechte, nachhaltige, das Gemeinschaftsrecht sowie andere Kriterien respektierende Lösung auszuarbeiten, und dies im Dialog mit den betroffenen Akteuren“. Die Regierung drängt auf eine schnelle gesetzliche Neuregelung ansonsten gilt das alte Gesetz, allerdings ohne Residenzklausel. Damit könnte sich der Kreis der Bezugsberechtigten schlimmstenfalls verdoppeln. Die dabei anfallenden Mehrausgaben seien jedoch nicht verkraftbar, weshalb die bestehenden Kriterien in dem vom EUgH Urteil vorgesehene Rahmen geändert werden sollen.

Sollte das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, gilt es für die ab dem Wintersemester studierenden Erstsemester.

Quelle: OGBL