Laut statistischem Bundesamt wuchs die Zahl der Kleintransporter in den vergangenen Jahren deutlich schneller als die Zahl der Pkw. Während die Zahl der Personenwagen von 1995 bis 2000 um rund 5 % zunahm, stieg die Zahl der Kleintransporter um 25 %.

Gleichzeitig stieg aber die Zahl der schweren Verkehrsunfälle, an denen Kleintransporter beteiligt waren, um mehr als 50 %. Die Zahl der Unfälle wächst also doppelt so schnell wie die Zahl der Fahrzeuge.

Diese Zahlen sind seit etwa anderthalb Jahren offiziell bekannt. Spontan forderten damals die Landesverkehrsminister die Einführung eines Tempolimits für Kleintransporter, das bei ca.130 km/h liegen soll. Diskutiert wird dabei sogar eine zwangsweise Drosselung der Motoren, so dass schnelleres Fahren technisch ausgeschlossen wird. Solche Maßnahmen werden von Spediteuren, die Gefahrgüter transportieren erfolgreich eingesetzt. Bei Gefahrguttransporten haftet der Auftraggeber für die Einhaltungen aller gesetzlichen Bestimmungen. Zudem zeigt die Verkehrspraxis, dass die durchschnittliche Reisezeit insgesamt kaum beeinflusst wird durch die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit eines Fahrzeugs.

“Doch der zuständige Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe sucht nach einer anderen Lösung – und hat bislang gar nichts getan.”

[Michael Houben, plusminus]

Gewerkschafter gegen EU-Transportpolitik

Gewerkschafter aus Belgien, Frankreich, Deutschland und Luxemburg hatten am 11. Oktober 2004 im Brüsseler Europaviertel gegen die Transportpolitik der EU protestiert.

Die EU-Transportminister hatten am 4. Juni 2004 beschlossen, Fahrer von Fahrzeugen unter 3,5 t aus der EU-Verordnung Nr. 3820/85 über Lenk- und Ruhezeiten der Berufsfahrer auszuschließen.

„Damit werden zehntausenden Fahrern von Lieferwagen der Expressdienstfirmen, aber auch den Fahrern von Minibussen, elementarste Sicherheitsvorkehrungen verwehrt“, so die Fahrergewerkschaft OGB-L/ACAL.

Wie plusminus in seinem Beitrag recherchiert und mit Kamerafilm dokumentiert hat, stehen in den Verträgen, die zum Beispiel die DHL mit ihren Subunternehmern abschließt, Vertragsbedingungen, die gegen die technische Zulassungsbedingungen der Fahrzeuge sowie gegen die vorgeschriebenen Ruhezeiten verstoßen. Außerdem gibt es zum Beispiel etwa bei Überschreitung der Ankunftszeiten Darmstadt – Erfurt – Darmstadt um 15 Minuten Vergütungsabzüge über 30 %.

Solchen Transporteuren geht man besser aus dem Weg!

Quellen:

Michael Houben, „Lieferwagen auf der Überholspur“, plusminus 19.10.2004


„Weniger Sicherheit“, „Tageblatt“ 12.10.2004