Es wird vom Staat eine im Folgenden “Mehrwertsteuer (MwSt.)” (“taxe
sur la valeur ajoutée”, TVA) genannte Umsatzsteuer erhoben. Besteuert
wird der Umsatz, sofern nicht eine Steuerbefreiung besteht.

Zu den Umsätzen zählen Lieferungen (zum Beispiel Warenverkäufe),
sonstige Leistungen (zum Beispiel Reparaturarbeiten, Beratungsleistungen), “innergemeinschaftliche
Erwerbe” (das sind Warenbezüge aus EU-Staaten) und der sog. “Eigenverbrauch”
(zum Beispiel Entnahme eines mit Vorsteuerabzugsberechtigung erworbenen Gegenstands,
“Privatentnahmen”).

Der Umsatz wird bei Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerben und sonstigen
Leistungen nach dem Entgelt bemessen.
“Entgelt” ist alles, was der Leistungsempfänger (= Käufer
oder Auftraggeber) aufwendet, um die Leistung zu erhalten (= Preis), jedoch abzüglich
der Umsatzsteuer. Sie ist entweder aus dem Preis (Bruttobetrag) herauszurechnen
oder dem Entgelt (Nettobetrag) hinzuzurechnen.

Die Luxemburger Steuersätze

Neben dem Normalsatz von 15 % gibt es noch den ermäßigten Steuersatz
von 6 %, den stark ermäßigten Steuersatz von 3 % und den Zwischen-Steuersatz
von 12 %.
Liste der Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem ermäßigten
Steuersatz unterliegen (Anhang A des Gesetzes):
Gase (flüssig oder
gasförmig, zum Heizen, Beleuchten und Motorantrieb); elektrischer Strom;
lebende Pflanzen und andere Produkte der Blumenzucht.

Liste der Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem stark ermäßigten
Steuersatz unterliegen (Anhang B des Gesetzes):
Nahrungsmittel (ausgenommen
alkoholische Getränke); Futtermittel; therapeutische Artikel sowie medizinische
Geräte für Behinderte; landwirtschaftliche Produktionsmittel; Bücher,
Zeitungen, Zeitschriften (ausgenommen Werbemittel und Pornographie); Schuhe und
Kleidung für Kinder; Wasserversorgung; Pharmazeutische Erzeugnisse; Restaurationsumsätze
(an Ort und Stelle verzehrte Speisen und Getränke); Beherbergung von Personen;
Personenbeförderung; Eintritt für Konzerte, Theater usw.; Überlassen
von Sporteinrichtungen; Müllabfuhr und –entsorgung; Abwasserbeseitigung;
Dienstleistungen von Bestattungsunternehmen; Vermietung von Bücher, Zeitungen,
Zeitschriften; Urheberrechte; Zuordnung einer Wohnung zu Hauptwohnzwecken; etc.

Liste der Gegenstände und der Dienstleistungen, die dem Zwischen-Steuersatz
unterliegen (Anhang C des Gesetzes):
Wein; feste Mineralheizstoffe, Mineralöle
und Brennholz; bleifreies Benzin; Wasch- und reinigungsmittel; Werbedruckmaterialien;
Tabakerzeugnisse; Dienstleistungen im Rahmen eines freien Berufes; Dienstleistungen
von Reisebüros und –veranstaltern; Dienstleistungen auf dem Gebiete
der Werbung; Herrenmaßanzüge vom Schneider; Wärme, Kälte,
Wasserdampf; Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren; Verwaltung von Krediten
und Kreditbürgschaften

Zuständige Behörde

Auf der Website der “Administration de l’Enregistrement et des Domaines”(Einregistrierungs.-
und Domänenverwaltung) https://saturn.etat.lu/etva/index.do
findet man zurzeit ein Instrument zur Überprüfung der USt-Ident-Nummer,
ein paar wichtige Formulare zum Downloaden, ein Zugang zur Datenübertragung
für besonders angemeldete Nutzer sowie eCOM (Einreichung der Mehrwertsteuererklärungen
durch nicht in der Gemeinschaft ansässige (Steuerpflichtige, welche an
in der Gemeinschaft wohnhafte Nichtsteuerpflichtige Dienstleistungen auf elektronischem
Weg erbringen).

“TAXE SUR LA VALEUR AJOUTÉE. Texte coordonné de la loi du
12.2.1979. Mehrwertsteuer”, LE PETIT CODE FISCAL LUXEMBOURGEOIS, Éditions
de l’Imprimerie St-Paul Luxembourg 1998, Preis 12,39 €
Benoît Vanderstichelen, Bruno Gasparotto, “T.V.A. Luxembourg. Guide
pratique 2004”, (Cas pratiques, Facturation, Comptabilisation, Déclarations
T.V.A., Relevés intracommunautaires, Notices explicatives, Remboursement
T.V.A. étrangère, Suppression de la représentation fiscale,
Intrastat), éditions kluwer