Ein neues Gesetz der EU könnte auch für viele Grenzgänger sehr interessant sein – egal, ob sie regelmässig mit deutschem Kennzeichen in Luxemburg unterwegs sind, oder aber mit einem Auto mit luxemburgischem Kennzeichen in Deutschland.
Denn bislang haben viele Strafmandate nicht ihren Weg zum Verkehrssünder gefunden.
Unabhängig, ob es um ein Parkknöllchen ging – oder ob man mit luxemburgischen Nummernschild in Deutschland geblitzt worden ist.

Das neue Gesetz sieht auch ein Netzwerk vor, durch das Autofahrer bald in der ganzen EU ganz einfach von allen Verkehrsbehörden ermittelt werden können.

Seit 2010 gibt es bereits das sogenannte “EU-Knöllchen”. Deutsche Behörden müssen zum Beispiel, bis zur Einschaltung eines Gerichtsvollziehers, ausländische EU-Strafzettel auf Antrag anderer EU-Mitglieder eintreiben. Das Problem: Die Behörden werden erst ab einer Summe von 70 Euro aktiv. Bei kleineren Verstößen schaut die jeweilige Verkehrsbehörde in die Röhre. Deutschland kann so aktuell nur etwa zehn Prozent der Strafmandate im europäischen Ausland eintreiben.

In zukunft können alle EU-Verkehrsbehörden bei einer zentralen nationalen Stelle die Anschrift des gesuchten Fahrzeughalters erfragen und selber aktiv werden – der mutmaßliche Verkehrsrowdy bekommt dann Post in seiner Landessprache. ‘
Geahndet werden dabei Geschwindigkeitsverstöße, Benutzen eines Handys, Rotlichtverstöße, unbefugte Nutzung von Fahrstreifen, Gurtanlegeverstöße, Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen und Verstöße gegen die Helmtragepflicht.
Eine grenzüberschreitende Verfolgung hat abschreckende Wirkung. „Wir wissen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Vergehens für einen auswärtigen Fahrer dreimal so hoch ist wie für einen einheimischen“, sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas kürzlich. Und fügte hinzu: „Viele scheinen immer noch zu denken, dass die Regeln für sie nicht mehr gelten, wenn sie im Ausland sind. Meine Nachricht ist, dass sie gelten und dass wir sie jetzt anwenden werden.“ Bis zum Stichtag 7. November muss das EU-Gesetz in den Mitgliedstaaten in Kraft sein.

Einen Punkteeintrag im Flensburger Verkehrszentralregister gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland übrigens nicht.