Die neue Versicherungskarte kann
online

bestellt werden. Sie müssen hierzu Ihre Sozialversicherungsnummer eingeben!

Die Lieferung dauert 14 Tage. Wer damit nicht hinkommt, muss sich eine provisorische Bescheinigung seiner Krankenkasse ausstellen lassen.

Sukzessive werden durch die neue Karte künftig folgende Formulare ersetzt:

  • E 111 et E 111 B (für Touristen),
  • E 110 (für internationale Straßentransporteure),
  • E 128 (für in Mitgliedstaaten der EU entsandte Arbeitnehmer und Studenten)
  • E 119 (für Arbeitslose, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU Arbeit suchen)

Die alten Formulare und Sozialversicherungsausweise gelten aber für eine bestimmte Übergangszeit weiter.

Mittels dieser Karte können, wie bislang mit dem entsprechenden Formular, bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU an Ort und Stelle ggf. notwendig gewordene medizinische Versorgungsleistungen unbar bezogen werden.
Sie dient jedoch nicht dazu, eigens wegen einer medizinischen Versorgung einen anderen Mitgliedstaat aufzusuchen!

Wer in den letzten Tagen die Übersicht verloren haben sollte, welche Länder denn derzeit zur EU gehören, hier eine vollständige Liste, zzgl. der Länder, die darüber hinaus in diesem Falle noch dabei kommen:

  • Deutschland
  • Österreich
  • Belgien
  • Zypern
  • Dänemark
  • Spanien
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Großbritannien
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Niederlande
  • Polen
  • Portugal
  • Slowenien
  • Tschechien
  • Slowakei
  • Schweden
  • sowie die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes:
  • Norwegen
  • Island
  • Liechtenstein
  • Schweiz

Weitere Informationen:
“Carte européenne d’assurance maladie (carte de sécurité sociale)“

„Carte Européenne d’assurance maladie“