Viele Banken kassieren versteckte oder sogar unzulässige Gebühren. Das berichtet die Zeitschrift “Finanztest”. Insgesamt 20 verbotene Gebühren listen die Verbraucherexperten der Stiftung Warentest auf. Erhöhen sich beispielweise die Gebühren für die Kontoführung, reicht es nicht, wenn Banken oder Sparkassen darüber auf ihrer Homepage informieren. Die Preise müssen auch im Schalterraum aushängen. Über alle weiteren Dienstleistungen muss ein Preisverzeichnis informieren, das dem Kunden auf Nachfrage zugänglich sein muss. Aber nicht jeder Preis, der im Verzeichnis steht, ist rechtens. Noch immer werden Kunden weit über hundert Euro aufgebrummt, wenn Banken den Wert eines Hauses für eine Immobilienfinanzierung ermitteln oder nach Abschluss der Baufinanzierung die Löschung der Grundschuld im Grundbuch ermöglichen. Diese Gebühren sind laut “Finanztest” unzulässig. Auch die Änderung eines Freistellungsauftrages ist gebührenfrei. Die Banken dürfen ferner den Erben eines Verstorbenen keine pauschale Aufwandsentschädigung berechnen, nur weil sie den Nachlass bearbeiten müssen.Die Verbraucherexperten raten Bankkunden, nicht nachvollziehbare Entgelte schnell zu reklamieren. So habe der Kunde gute Chancen auf Erstattung. Beim Streit um Gebühren muss auch nicht gleich das Gericht eingeschaltet werden. Vielfach ist eine Schlichtung durch Ombudsmänner zugunsten des Kunden möglich.