Das System der Familienleistungen in Luxemburg muss Anfang 2016 reformiert werden. Mehrere Veränderungen sind vorgesehen, und viele unter Ihnen machen sich Gedanken, welche Auswirkungen dies für Ihr Budget haben wird.

Deshalb haben wir einen Rechner installiert, der Ihnen erlaubt, zu veranschaulichen, was Sie momentan ausgezahlt bekommen und das, was Sie nach der Einführung der Reform erhalten werden.

Was sind die kommenden Veränderungen?

Die Reform des Kindergelds sieht vor, dass der Betrag des Kindergelds nicht mehr progressiv mit der Anzahl der Kinder ansteigt, sondern einheitlich für jedes Kind 265 Euro, einschließlich boni, beträgt.

✔ Man beachte, dass dieser neue Betrag nicht auf die Kinder angewendet wird, die bereits das Luxemburger Kindergeld kassieren, sondern nur für Kinder gilt, die nach dem Inkrafttreten der Reform geboren wurden oder angekommen sind, oder Kinder von Grenzgängern, die erst nach diesem Datum im Großherzogtum anfangen zu arbeiten.

Hingegen werden andere Veränderungen dieses Mal alle Kinder betreffen, sogar jene, die bereits Familienleistungen aus Luxemburg erhalten.

Es handelt sich um die Alterszulage, die aufgewertet wird. Sie wird von 16,17 Euro auf 20 Euro für die Kinder von 6 bis 11 Jahren und von 48,52 Euro auf 50 Euro für die Kinder von 12 Jahren und älter erhöht.
Und die Beihilfe zum Schuljahresbeginn die auf einen einheitlichen Betrag für jedes Kind gleichen Alters, nämlich 115 Euro für Kinder von 6 bis 11 Jahren und 235 Euro für Kinder ab 12 Jahren umgestellt wird.

Werden Sie durch die Reform Geld gewinnen oder verlieren?

Wenn Sie wissen wollen, welche Auswirkungen diese Reform für Ihren Geldbeutel hat, können Sie dies mit unserem Rechner für Familienleistungen ausrechnen

Sie können veranschaulichen, was Sie gewinnen oder verlieren werden in Bezug zu dem, was Sie aktuell erhalten, aber auch was Sie erhalten werden, wenn Sie nach Einführung der Reform ein Kind bekommen (oder in Luxemburg ankommen)

Der Rechner stellt die Veränderungen beim Kindergeld, aber auch bei der Alterszulage vor. Er zeigt ebenfalls die Auswirkung auf das Jahr und auf den Betrag der Beihilfe zum Schuljahresbeginn.

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