Luxemburg bessert beim Elterngeld und -zeit nach
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 20/07/2016 um 00:07
Das Familienministerium hat am Dienstag beschlossen, dass werdende Eltern schon jetzt einen Atrag für das neue Elterngeld stellen können – auch, wenn das Gesetz zur Reform der Familienleistungen erst im Herbst in Kraft tritt.
Damit gab Luxemburg Familienministerin Corinne Cohen den Beschwerden zaahlreicher werdender Eltern statt.
Sie erklärte, es reiche aus, wenn Eltern ihren jetzt gestellten Antrag aktualisieren würden, wenn das Gesetz umgesetzt wird.
Dann können sie das neue Ersatzeinkommen von maximal 3.200 Euro beziehen, bislang lag das Elterngeld in Vollzeit bei 1.778 Euro.
Was die Elternzeit angeht, so ist es in Zukunft möglich, zwischen vier bis sechs Monaten Vollzeit und acht oder zwölf Monate Teilzeit nehmen zu können.
Und auch für diese neue Regelung gilt der Anspruch auf das neue Kindergeld.
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GarikVat
Hallo zusammen,
meine Tochter ist im Juni geboren. Zur Zeit ist meine Frau in Elternzeit 1.
Kann ich dann nächstes Jahr Elternzeit 2 zu den neuen Bedingungen beantragen, oder gilt für mich das alte Gesetzt, da mein Kind vor der Änderung geboren wurde?
Yeuyeu
Ich selber habe Elternurlaub bestätigt bekommen ab 18.10.16 für 6 Monate in Vollzeit. Wie läuft das mit dem neuen Antrag bezüglich des neuen Einkommens? Muss ich den dann nochmal schicken oder wird das automatisch auf mich angepasst ab Oktober?
nickonly
Der Arbeitgeber muss zustimmen, allerdings nicht bei allen Formen des Elternurlaubs.
(siehe Guichet)
Bzgl. der Aufstockung des Ersatzeinkommens sollte beachtet werden, dass die "alten" 1778,31 für den Vollzeiturlaub steuerfrei waren und nur die Krankenkassenbeiträge davon abgingen.
Das "neue" Ersatzeinkommen ist vollständig steuer- und sozialversicherungspflichtig. Damit sinkt die deutliche Erhöhung leider etwas ab.
Quelle z.B.:
http://www.wort.lu/de/politik/reform-des-elternurlaubs-neues-elterngeld-brutto-ist-nicht-gleich-netto-570fd4611bea9dff8fa76242
EddieIrvine79
@raschid: So sieht's aus.
Aber ich weiß nicht, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, einem Arbeitnehmer auch Elternzeit zu gewähren.
Bei meinem AG kenne ich jedenfalls niemanden, der bisher Elternzeit in Anspruch genommen hätte.
Teilzeit wird hier auch kategorisch abgelehnt...
Wäre es wie in D möglich, lediglich 2 Monate zu nehmen (und dabei in jeweils 1 Monat zu splitten), würde ich es sofort machen!
raschid
"Dann können sie das neue Ersatzeinkommen von maximal 3.200 Euro beziehen, bislang lag das Elterngeld in Vollzeit bei 1.778 Euro.
Was die Elternzeit angeht, so ist es in Zukunft möglich, zwischen vier bis sechs Monaten Vollzeit und acht oder zwölf Monate Teilzeit nehmen zu können."
Verstehe ich das richtig, dass man jetzt 3200Euro pro Monat bei Vollzeit bekommt? Das waere ja ein starker Anstieg.