EuGH: Urteil zu Apothekenketten
Veröffentlicht
von
KaptanListe
am 19/05/2009 um 00:05
Apothekenketten bleiben in Deutschland verboten
Kapitalgesellschaften wie Doc Morris können in der Bundesrepublik auch künftig nur in Zusammenarbeit mit deutschen Apothekern Lizenzbetriebe eröffnen. Das niederländische Unternehmen und die saarländische Landesregierung halten diese Beschränkung für europarechtswidrig. Im Dezember hatte schon der Generalanwalt am EuGH, Yves Bot, dieses in Deutschland geltende sogenannte Fremdbesitzverbot für vereinbar mit dem EU-Recht erklärt.
Das Verwaltungsgericht in Saarbrücken hatte sich im März 2007 an die obersten EU-Richter gewandt (Rechtssachen: C-171/07 und C-172/07). Hintergrund war, dass die Regierung des Saarlandes der niederländischen Internet-Apotheke DocMorris im Sommer 2006 das Betreiben einer Apotheke genehmigt hatte. Dagegen klagten mehrere Inhaber saarländischer Apotheken, die Kammer sowie der Deutsche Apothekenverband (ABDA).
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