Sie sind Arbeitnehmer und können aufgrund einer Quarantäne- oder Isolationsmaßnahme nicht arbeiten?

In diesem Fall müssen Sie:

  • Ihren Arbeitgeber oder seinen Vertreter noch am selben Tag entweder persönlich oder über einen Mittelsmann über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren;
  • Ihrem Arbeitgeber spätestens am 8. Tag Ihrer Abwesenheit eine offizielle Quarantäne- oder Isolationsanordnung übermitteln. Diese Anordnung muss von der zuständigen nationalen Behörde erteilt worden sein. Sie dient als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Wenn der Arbeitnehmer diese zwei Pflichten erfüllt, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt:

  • ihn zu entlassen, auch nicht wegen schwerwiegender Verfehlung; oder
  • ihn zu einem Gespräch vor der Entlassung zu laden.

Dieses Verbot gilt für einen Zeitraum von 26 Wochen ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Diese Maßnahmen finden bis einschließlich 30. Juni 2021 Anwendung. (Quelle: Guichet)

 

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