Im Rahmen der in den Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen umgesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 wurde ein Urlaub aus familiären Gründen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie eingeführt.

Um das Risiko der Ausbreitung von COVID-19 zu verringern, müssen je nach Entwicklung der Infektionszahlen geeignete Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung ergriffen werden.
So können sich Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen (Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Klein- oder Schulkinder, Mini-Crèches und Tageseltern) gezwungen sehen, ihre Tätigkeit für einen bestimmten Zeitraum teilweise oder ganz einzustellen.
In diesem Zusammenhang wurde ein spezifisches Verfahren eingeführt, das es einem der beiden Elternteile ermöglicht, den erweiterten Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch zu nehmen.
Diese Bestimmungen finden bis einschließlich 14. September 2021 Anwendung.

Tage, die als Urlaub aus familiären Gründen aufgrund von Quarantäne oder Isolation eines Kindes oder aufgrund der Aussetzung der Tätigkeiten genommen werden, werden nicht auf die je nach Altersgruppe verfügbaren gesetzlichen Urlaubstage angerechnet, deren Anzahl vom Alter des Kindes abhängt.

Dabei handelt es sich um ein spezifisches Verfahren, das es einem Elternteil eines Kindes unter 13 Jahren (oder bis 18 Jahre im Falle eines Krankenhausaufenthaltes) ermöglicht, diesen erweiterten Urlaub in Anspruch zu nehmen, und zwar:

  • bei Quarantäne oder Isolation des Kindes auf Anordnung oder Empfehlung der Gesundheitsbehörde;
  • wenn das Kind durch COVID-19 besonders gefährdet ist;
  • bei vollständiger oder teilweiser Aussetzung der Tätigkeiten von Schul- und Kinderbetreuungseinrichtungen.

Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage wurde der Urlaub aus familiären Gründen bis einschließlich 14. September 2021 verlängert.

Achtung: Der Urlaub aus familiären Gründen kann nicht von beiden Elternteilen gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos gibt es hier.

Das neue Antragsformular ist auf Guichet.lu verfügbar.