Jedes Schuljahr entscheiden sich in Luxemburg mehr als 500 Minderjährige, die Schule abzubrechen. Diese Jugendlichen haben keinen Schulabschluss, keine Ausbildung und der Einstieg in das Berufsleben ist oft eine Galeere. Um diesen düsteren Weg für junge Schulabbrecher zu vermeiden, plädiert der Bildungsminister seit Jahren für eine Schulpflicht, die weit über das derzeit geltende Alter von 16 Jahren hinausgeht.

Der Vorschlag von Claude Meisch, diese Schulpflicht auf 18 Jahre zu verlängern, wurde nun von dem Parlament angenommen. Allerdings nur von den Abgeordneten der Mehrheit (31 dafür, 29 dagegen…). Das Großherzogtum schließt sich damit in diesem Punkt 🇧🇪 Belgien, 🇫🇷 Frankreich und 🇩🇪l Deutschland an – vier Bundesländer haben die Regel sogar auf 19 Jahre erhöht -.

Für den Minister müssen sich diese zwei zusätzlichen Schuljahre auf eine Aktion konzentrieren: Denjenigen, die von der Schule verschreckt werden, die Lernschwierigkeiten haben oder davon träumen, so schnell wie möglich ins Berufsleben einzusteigen, sollen “die Werkzeuge an die Hand gegeben werden, um es zu schaffen”. Dies soll vor allem durch die Eröffnung neuer Bildungseinrichtungen geschehen: die Zentren für sozio-professionelle Eingliederung (CISP, Centre d’insertion socio-professionnelle).

Alles außer “Neet”

Im Großherzogtum gibt es bereits vier CIPS, die freiwillige Schulabbrecher ab 12 Jahren unter ihre Fittiche nehmen. In Zukunft werden mehr benötigt. Wie viele werden es sein? Darauf gibt es noch keine Antwort. Und genau um diese Betreuung zu verfeinern, wird die Reform der Schulpflicht erst ab dem Schuljahr 2026/27 gelten.

Der Staat gibt sich also drei Schuljahre Zeit, um dieser “alternativen Beschulung” Inhalt und Mittel zu verleihen. Insbesondere muss festgelegt werden, welche pädagogischen Inhalte dort angeboten werden, aber auch welche Abschlüsse oder Zertifizierungen vergeben werden. All dies soll sich auf die spätere Eingliederung dieser Jungen und Mädchen aus dem “Neet”-Status (Not in education, employment or training) auswirken.

So wie sie heute geplant ist, wird die künftige Schulpflicht bis zum Alter von 18 Jahren zwei Ausnahmen kennen:

  1. Für Minderjährige bis zum Alter von 16 Jahren, die über einen Arbeitsvertrag verfügen.
  2. Schüler, die eine Berufsausbildung beginnen, ab dem Alter von 15 Jahren im Allgemeinen.

Die Frage nach möglichen finanziellen Sanktionen gegen Familien, die nicht dafür sorgen, dass ihr Kind bis zum festgelegten Alter am Unterricht teilnimmt, wurde im verabschiedeten Text nicht mehr erwähnt. Allerdings werden Eltern, deren Kind die Pflicht zum Schulbesuch nicht erfüllt, eine Mahnung erhalten. Wenn der Unterricht oder die Ausbildung nicht innerhalb von acht Tagen wieder aufgenommen wird, wird eine Meldung an das Jugendgericht geschickt. Dasselbe gilt im Falle einer zweiten unentschuldigten Abwesenheit.

 

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