Am Dienstagabend hatte Andreas Steier, Bundestagsabgeordneter der CDU aus Pellingen, zum Digitalgipfel geladen.
Das Thema ist wichtig für alle Grenzgänger.
Es geht um das Doppelsteuerungsabkommen zwischen Luxemburg und Deutschland.
Das besagt bislang, dass Grenzgänger 19 Tage im Jahr von ihrem Zuhause in Deutschland arbeiten dürfen, ohne den dafür anfallenden Lohn in der Bundesrepublik versteuern zu müssen.
Ab 20 Tagen muss jeder einzelne in Deutschland gearbeitete Tag auch dort versteuert werden.

Die Corona-Pandemie hat nun viel verändert. Es hat sich gezeigt, dass viel mehr Home-Office möglich wäre.
Besonders Grenzgänger verlieren viel Lebenszeit auf dem Weg zur oder von der Arbeit,
Ab und zu von Zuhause arbeiten zu dürfen, würde ohne Frage sowohl ökonomisch als auch ökologisch Sinn machen.
Und das Thema Work-Life-Balance rückt ohnehin immer mehr in den Vordergrund.

Es geht um Ausgleichszahlungen

Der Standpunkt von Andreas Steier ist klar.
Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zeigten, dass flexible Arbeitsbedingungen mit Homeoffice-Möglichkeiten für deutsche Grenzpendler zu weniger Verkehr und einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geführt haben.
Es sei sinnvoll, die aktuelle 19-Tage-Steuerregel auszuweiten. Da dem deutschen Staat dadurch Einnahmen zur Finanzierung der sozialen Einrichtungen fehlten, setze ich mich für Verhandlungen mit Luxemburg über einen finanziellen Ausgleich ein.
Mit Belgien hat Luxemburg bereits entsprechende Vereinbarungen.

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Steiers Plan ist, die 19-Tage-Regel auf 52 Tage auszuweiten und gleichzeitig mit dem Großherzogtum eine Vereinbarung über die Zahlung von Ausgleichbeträgen zu erzielen.

Sozialversicherung nicht zu unterschätzen

Es geht aber nicht nur um Die Lohnsteuer, sondern auch um die Sozialversicherung.
Wer mehr als 25 Prozent seiner Tätigkeit im Wohnsitzland Deutschland arbeitet, gehört nicht dem luxemburgischen, sondern dem deutschen Sozialsystem an. Das hätte dann Folgen für Krankenversicherung und Rente.

Die Thematik ist also sehr komplex und wird wohl einige Verhandlungen beider Länder mit sich ziehen.
Das etwas passieren muss, darüber waren sich alle Teilnehmer des Digitalgipfels einig.

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Wer mehr über die Hintergründe und den Stand der Dinge zu dem Thema wissen möchte, sollte sich den Digitalgipfel unbedingt anschauen!

Corona-Ausnahme hat vorerst weiter Gültigkeit

Steier hat am Freitag vom Bundesfinanzministerium einen aktuellen Zwischenstand über die Dauer der Aussetzung der 19-Tage-Regel erhalten.
Im Brief der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski heißt es: „Die Verständigungsvereinbarung vom 7. Oktober 2020 ist weiterhin gültig. Sie verlängert sich grundsätzlich automatisch, sofern sie nicht von einem der Vertragsstaaten oder einvernehmlich von beiden Vertragsstaaten gekündigt wird. Aufgrund der noch anhaltenden pandemischen Lage soll die Verständigungsvereinbarung – zumindest von deutscher Seite aus – nicht vor Ende September 2021 gekündigt werden. Eine erneute Evaluierung aus deutscher Sicht ist für September 2021 geplant.“
Aus Steiers Sicht sollte die Regelung bis Ende dieses Jahres ausgesetzt bleiben und die Reform noch vor dem Regierungswechsel nach der Bundestagswahl am 26. September verhandelt werden.