Wie die Gewerkschaft OGBL mitteilt, wurden nach zahlreichen Treffen mit der Steuerverwaltung und der Regierung wurden Abkommen für die Grenzgänger getroffen und auch festgeschrieben.

Dies hat sich der Gewerkschaft zufolge für Grenzgänger bei den vielen Doppelbesteuerungsabkommen in den meisten Fällen sehr positiv entwickelt.
Das letzte DBA Abkommen war am 01.01.2014 in Kraft getreten.
Hier wurde der Freibetrag für die Grenzgänger auf 13.000,00 € im Jahr im Wohnsitzland festgesetzt.
Dies war schon eine gute Lösung für alle Grenzgänger , aber auch für alle Rentner, die eine kleine Rente im Wohnsitzland haben.

Aber hier war noch eine wichtige Änderung für die Rentenbezieher aus Luxemburg dabei.
Seit dem 01.01.2014 werden die Renten an der Quelle versteuert.
Dies war leider in den alten Abkommen nicht berücksichtigt und die Rente musste im Wohnsitzland versteuert werden.

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Steuererklärung muss nachgereicht werden

Durch ein neues Abkommen von 2018 in der EU müssen jetzt die Finanzverwaltungen in Europa sich gegenseitig Auskunft erteilen.
Dies hat dazu geführt, dass jetzt viele Rentner vom Finanzamt des Wohnsitzlandes (Deutschland) angeschrieben werden um eine Steuerklärung für die Jahre 2011 bis 2013 nachzureichen.

Wer bereits Mitglied beim OGBL ist, soll sich an  die OGBL Sektion Deutsche Grenzgänger wenden.
Die Gewerkschaft will mit der Luxemburger Steuerverwaltung sprechen um die gezahlten Steuern aus diesen Jahren erstattet zu bekommen.