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Forum / Allgemeines

Steuerchat 25. November 12-13 Uhr"  

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Eddy Thor
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8 Jahren  ago  

Der Chat ist von 12 bis 13 Uhr freigeschaltet. Viel Spaß!


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Eddy Thor
211 Messages

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8 Jahren  ago  

Willkommen zum heutigen Steuer-Chat!


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8 Jahren  ago  

Dann nehme ich mal Platz


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DrPepper
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8 Jahren  ago  

Hallo steuerlux,

Meine Ausgangssituation: Hochzeit in 2016. Frau arbeitet Vollzeit in DE (40 T€/a), Mann arbeitet Vollzeit in LUX (80 T€/a; Steuerklasse 2).

Meine Fragen lauten: Wie sollte man sich bei der Steuererklärung behandeln lassen: (bei aktuellem Status-Quo vor geplanter Reform) Als gebietsansässiger oder nicht-gebietsansässiger? Gemeinsam veranlagt oder getrennt? Welches Auswirkungen hat das jeweils auf absetzbare Versicherungsprämien und Bausparverträge?

Sollte man nach Inkrafttreten der geplanten Reform die gleichen Optionen wählen (gebietsansässig/nicht gebietsansässig; gemeinsam/getrennt veranlagt)?

Vielen Dank für die Hilfe!


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Eddy Thor
211 Messages

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8 Jahren  ago  

Wir sind sehr gespannt auf weitere Erläuterungren zur Steuerreform!


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EmilyTaw
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8 Jahren  ago  

Um die Steuerklasse 2 zu beantragen (zwecks niedrigerer Besteuerung) UND als unbeschränkt steuerpflichtiger in Luxemburg behandelt zu werden (um alle Steuervorteile geltend zu machen: Sonderausgaben, …), muss dann dennoch zukünftig weiterhin sowohl die 50%-Grenze der Einkünfte des Grenzgängers im Zusammenhang mit dem weltweiten Einkommen des Haushalts (Ehe- bzw. Lebenspartner) UND die 90%-Grenze der Tätigkeitseinkünfte des von mindestens einem der beiden Grenzgänger in Luxemburg beachtet werden?


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8 Jahren  ago  

Dann sage ich schon mal Guten Tag an alle Interessierten


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8 Jahren  ago  

dann geht es los Dr. Pepper: Bei den Gehälter wird man in LUX als Nicht-Ansässiger besser fahren. So wird auch das Finanzamt entscheiden. DAs heißt, dass Versicherungen etc. nicht angesetzt werden, sondern nur die DAten aus der Lohnsteuerbescheinigung


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8 Jahren  ago  

Dr. Pepper. Nach dem Jahr der Heirat lohnt sich eine Steuererklärung auch nicht mehr


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8 Jahren  ago  

zu Dr. Pepper: Ab 2018 wird man wohl auch so verfahren, allerdings mit einem höheren Steuersatz auf das lux. GEhalt.


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8 Jahren  ago  

Zu Oli4: Ja so ist es. 50% wegen der STeuerklasse 2 und 90% wegen der Geltendmachung der Sonderausgaben.


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DrPepper
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8 Jahren  ago  

Danke. Ist es dann besser gemeinsame oder getrennt veranlagen zu lassen? (macht es finanziell überhaupt einen großen Unterschied?) Bausparverträge lassen sich als Nicht-Gebietsansässiger auch nicht absetzen?


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8 Jahren  ago  

Beim Büro sind bislang rund 12.000 Grenzgänger registriert


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fritzmann
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8 Jahren  ago  

Das bedeutet also, dass man auch zuküntig als verh. Grenzgänger in Lux in Steuerklasse 2 bleiben kann, wenn man 50% des Gesamteinkommens in Lux hat? In den Medien war ja davon die Rede, dass man ab 2018 90% des Gesamteinkommens benötigt, um in der Klasse 2 bleiben zu können


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charly175
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8 Jahren  ago  

Wo kann ich ggf. rechnen lassen, ob ich weniger Netto ab 2018 habe, bzw. wieviel weniger Netto, wenn der Steuersatz in Steuerklasse 2 erhöht wird?