Hallo zusammen,
Das Bundesfinanzministerium hat sich schon bzgl. den Grenzgängern in die Schweiz hinsichtlich Sozialversicherung geäußert...
Man kann also vorsichtig optimistisch sein
Hallo zusammen,
Das Bundesfinanzministerium hat sich schon bzgl. den Grenzgängern in die Schweiz hinsichtlich Sozialversicherung geäußert...
Man kann also vorsichtig optimistisch sein
@Fredde: ist natürlich korrekt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). War ich etwas zu schnell.
Es fehlt aber immer noch eine Aussage (BMF) zu den Steuern. Wobei auch bei über 19 Tagen nicht zwangsweise ein Nachteil entsteht.
Sozialversicherung ist das wesentlich gravierende Thema.
Nur als Hinweis: Kommunikation mit dem Finanzamt Trier ist Zeitverschwendung, da das Finanzamt zu dem Thema keine Entscheidungen treffen darf.
Offensichtlich gibts bald eine Lösung:
@Di Kay : Kann den Text leider nicht Lesen, kann den jemand bitte zum Nachlesen posten?
Das mit der Sozialversicherung ist super. Zusätzlich mit Kurzarbeit, Deutscher Lohnsteuer und deutscher Sozialversicherung hätte ich mir nicht Leisten können. Aufgrund meiner zahlreichen Vorerkranken und dem relativ hohen Alter wäre ich gezwungen gewesen das Homeoffice abzulehnen und zur Arbeit in Luxembourg zu erscheinen. Mir fällt da echt ein großer Stein von dem Herzen.
Hier die Nachricht aus dem Volksfreund in lesbarer Form:
Und hier von der saarländischen Wirtschaftsministerin in der Saarbrücker Zeitung:
https://www.sol.de/news/saarland/Rehlinger-fordert-Loesung-fuer-Grenzgaenger-nach-Luxemburg,459567
Die 19 Tage Regel wird vorübergehend ausgesetzt
http://www.essentiel.lu/de/Luxemburg/story/19-tage-regel-fir-grenzganger-wird-ausgesetzt-174688273
Grenzgänger können aufatmen. Endlich wurde eine Lösung für Grenzpendler im Homeoffice gefunden!
https://www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/eil-corona-tage-im-home-office-zaehlen-nicht/
Das ist eigentlich der Sinn der Regelung:
"Die Regelung des Bundesfinanzministeriums hat zum Ziel, dass Arbeitstage dort angerechnet werden, wo die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten. Für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Home-Office oder in einem Drittstaat verbracht worden wären, soll diese Möglichkeit nicht gelten, insbesondere dann nicht, wenn die Beschäftigten laut arbeitsvertraglichen Regelungen grundsätzlich ohnehin im Homeoffice tätig wären."
https://www.diegrenzgaenger.lu/finanzen/auch-rlp-bestaetigt-loesung-fuer-19-tage-regel/