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Forum / Steuern und Finanzen

Corona & 19 Tage Regel für LuxPendler  

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Lux2015
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

Das Bundesfinanzministerium hat sich schon bzgl. den Grenzgängern in die Schweiz hinsichtlich Sozialversicherung geäußert...

Man kann also vorsichtig optimistisch sein

https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/Homeoffice-Regelungen-fuer-Grenzgaenger-Ministerium-sorgt-fuer-Klarheit;art372586,10479592

http://www.felix-schreiner.de/felix-schreiner/aktuelles/meldungen/Coronavirus-Informationen-fuer-die-regionale-Wirtschaft-Update-25.03.pdf

 


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Fredde
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4 Jahren  ago  

Kurze Korrektur:

Es ist nicht das Bundesfinanzministerium für Finanzen sondern das  Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Ich denke das mit diesen Aussagen die Sozialversicherungsfrage geklärt ist. 

 


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Lux2015
134 Messages

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4 Jahren  ago  

@Fredde: ist natürlich korrekt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). War ich etwas zu schnell.

Es fehlt aber immer noch eine Aussage (BMF) zu den Steuern. Wobei auch bei über 19 Tagen nicht zwangsweise ein Nachteil entsteht.

Sozialversicherung ist das wesentlich gravierende Thema.

Nur als Hinweis: Kommunikation mit dem Finanzamt Trier ist Zeitverschwendung, da das Finanzamt zu dem Thema keine Entscheidungen treffen darf.

 


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Manta1
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4 Jahren  ago  

Dann wird das auf uns auch zutreffen, weil die uns nicht anders behandeln können als diejenigen, die in Lux arbeiten. Gleichheitsgrundsatz.

 


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Di Kay
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4 Jahren  ago  

Offensichtlich gibts bald eine Lösung:

https://www.volksfreund.de/nachrichten/kommende-woche-koennte-die-19-tage-regel-fuer-grenzpendler-fallen_aid-49794841


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Tradom
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4 Jahren  ago  

@Di Kay : Kann den Text leider nicht Lesen, kann den jemand bitte zum Nachlesen posten?

Das mit der Sozialversicherung ist super.  Zusätzlich mit Kurzarbeit, Deutscher Lohnsteuer und deutscher Sozialversicherung hätte ich mir nicht Leisten können.   Aufgrund meiner zahlreichen Vorerkranken und dem relativ hohen Alter wäre ich gezwungen gewesen das Homeoffice abzulehnen und zur Arbeit in Luxembourg zu erscheinen.   Mir fällt da echt ein großer Stein von dem Herzen.


Profilbild von message_count_100
Sarceni
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4 Jahren  ago  

"Für in Deutschland lebende Grenzgänger, die derzeit im Homeoffice arbeiten, gibt es noch keine Steuer-Regelung. Nun macht die Saar-Wirtschaftsministerin Druck."

http://www.lessentiel.lu/de/news/grossregion/story/kommen-pendler-schon-bald-wieder-nach-luxemburg-30869072

 


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obitwo
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4 Jahren  ago  

Hier die Nachricht aus dem Volksfreund in lesbarer Form:

https://www.tageblatt.lu/headlines/verhinderte-luxemburg-pendler-muessen-in-deutschland-keine-lohnsteuer-zahlen/


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grenzerfahrung
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4 Jahren  ago  

Und hier von der saarländischen Wirtschaftsministerin in der Saarbrücker Zeitung:

https://www.sol.de/news/saarland/Rehlinger-fordert-Loesung-fuer-Grenzgaenger-nach-Luxemburg,459567


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hooge
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4 Jahren  ago  

Die 19 Tage Regel wird vorübergehend ausgesetzt

http://www.essentiel.lu/de/Luxemburg/story/19-tage-regel-fir-grenzganger-wird-ausgesetzt-174688273

 

 


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Eddy Thor
211 Messages

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4 Jahren  ago  

Grenzgänger können aufatmen. Endlich wurde eine Lösung für Grenzpendler im Homeoffice gefunden!

https://www.diegrenzgaenger.lu/arbeit/eil-corona-tage-im-home-office-zaehlen-nicht/


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Vera79
1683 Messages

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4 Jahren  ago  

Amen. Meine Ahnung vor 3 Wochen war nicht schlecht... 


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Di Kay
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4 Jahren  ago  

Bleibt halt zu hoffen, dass die Regel rückwirkend zum 14. März greift?!??


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EddieIrvine79
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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: Di Kay

Bleibt halt zu hoffen, dass die Regel rückwirkend zum 14. März greift?!??

Nein, die gilt erst ab 01.01.2021


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Sarceni
137 Messages

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4 Jahren  ago  

Das ist eigentlich der Sinn der Regelung:

"Die Regelung des Bundesfinanzministeriums hat zum Ziel, dass Arbeitstage dort angerechnet werden, wo die Beschäftigten ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie ausgeübt hätten. Für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Home-Office oder in einem Drittstaat verbracht worden wären, soll diese Möglichkeit nicht gelten, insbesondere dann nicht, wenn die Beschäftigten laut arbeitsvertraglichen Regelungen grundsätzlich ohnehin im Homeoffice tätig wären."

https://www.diegrenzgaenger.lu/finanzen/auch-rlp-bestaetigt-loesung-fuer-19-tage-regel/