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Forum / Steuern und Finanzen

Corona & 19 Tage Regel für LuxPendler  

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grenzerfahrung
77 Messages

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4 Jahren  ago  

typisch deutsch irgendwie, es wird noch ein paar Tage an der Regelung rumgefeilt damit auch ja niemand von der Besteuerung in D "zu Unrecht" ausgenommen wird. Will man die Arbeitsverträge nach Regelungen durchforsten? Bescheinigung des AG würde doch reichen dass man wegen Corona nicht in Luxembourg arbeitet und fertig. Derweil warten die Betroffenen nervös auf das Wording der Regelung und sind verunsichert ob es ab dem 14.3. gilt.


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obitwo
324 Messages

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4 Jahren  ago  

Die Regelung wird nicht rückwirkend ab dem 14.03.gelten, sondern ab dem 11.03.:

https://www.tageblatt.lu/headlines/deutsches-finanzministerium-will-19-tage-regelung-waehrend-der-coronapandemie-aussetzen/


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cutuchiqueno
6 Messages

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4 Jahren  ago  

Zu der nun wohl kommenden Sonderregelung für die 19-Tage-Grenze habe ich in meiner Situation vor dem Hintergrund einiger Formulierungen noch eine Verständnisfrage.

So finden sich in verschiedenen Zeitungen und auch auf einem Artike auf die Die Grenzgänger immer wieder Formulierungen wie 'gilt auch für Rheinlad-Pfalz' oder für 'Pendler in Rheinland-Pfalz und dem Saarland'.

Mein Verständnis war immer, dass so etwas eine Bundesregelung wäre und damit für alle Pendler aus Deutschland in gleicher Weise gelten müßte. Die obigen Formulierungen legen aber etwas anderes nahe. Überinterpretiere ich da eine etwas unglückliche Wortwahl, oder besteht tatsächlich die Möglichkeit eine solche Sonderregelung nur für bestimmte Bundesländer gelten zu lassen.

Ich persönlich pendle nämlich aus Berlin.


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Luxschang
2 Messages

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4 Jahren  ago  

Was wäre so schlimm daran gewesen, den Lohn in D zu versteuern? Das machen 1) Millionen AN, die in D arbeiten auch und 2) entstehen für Pendler keine Kosten oder ein Mehraufwand zur Homeofficearbeit zu kommen.

Sehr großzügig vom Finanzminister. Leider müssen alle deutschen Arbeitnehmer alle Ausgaben, die die Regierung jetzt macht irgendwann zurückzahlen. Leider zeigt die Erfahrung, dass es die Menschen, und nicht die in Bälde wieder sehr gut verdienenden Unternehmen sind, die in Jahrzehnten den Schuldenberg abtragen dürfen.


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Rexus911
1 Messages

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4 Jahren  ago  

hallo zusammen,

dazu, dass seitens des finanzministeriums die 19 tage regel für grenzpendler, die zu zeiten der corona-krise im homeoffice arbeiten ausgesetzt worden ist, habe ich noch folgende frage: wie verhält es sich in diesem zusammenhang mit den handwerkern, die, da in luxemburg keine baustelle mehr aufhaben darf, z.b. nach deutschland entsendet werden, weil dort noch gearbeitet werden darf? homeoffice von der eigenen wohnung stellt dies ja nicht dar. hat schlussendlich aber die gleichen konsequenzen (es muss keine kurzarbeit angemelden, betrieb muss angestellte nicht entlassen, kein staat wird finanziell belastet, etc.). weiss das jemand? am besten mit quellenangabe.

vielen dank 🙂


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Sascha Merten
1 Messages

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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

die Frage von Rexus911 würde mich auch grundsätzlich mal interessieren. Ich selbst bin zwar als in Deutschland lebender und arbeitender nicht davon betroffen, allerdings Freunde, die leider bislang hierauf keine endgültige Antwort erhalten haben. Auch vom Finanzamt in Deutschland liegt auf eine Anfrage bislang keine Rückmeldung vor... 

Viele Grüße


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Fredde
339 Messages

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4 Jahren  ago  

Wenn in dem Arbeitsvertrag als Arbeitsort nur Luxemburg angegeben ist (also normalerweise keine Arbeiten in DE vorgesehen sind) dann gilt die 19Tage Regel wären der Corona-Krise nicht. wenn aber im Arbeitsvertrag das flexibel gehalten ist, also auch die Möglichkeit besteht in DE zu arbeiten, dann sollte die 19 Tage Regel weiterhin gelten.

Aber bitte noch einmal: Für die Meisten ist es von Vorteil wenn man eine Teil in DE versteuern muss. Die Grenze ab der man mehr zahlt liegt meistens sehr viel höher als die 19 Tage. Das hängt allerdings von der eigenen Situation ab.  


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luxinspe
86 Messages

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4 Jahren  ago  

Fredde, du hast Recht!

Ich verstehe das Problem mit der 19 Tage Regel nämlich auch nicht. Klar, man spart sich die deutsche Steuererklärung, aber ist es finanziell vorteilhaft, einen Teil in Deutschland zu versteuern.


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Di Kay
39 Messages

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4 Jahren  ago  

Weiß jemand wann bekanntgegeben wird, ob diese noch über den 30.04 hinaus verlängert wird?


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obitwo
324 Messages

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4 Jahren  ago  

"Die Verständigungsvereinbarung ist am 4. April 2020 in Kraft getreten und findet auf Arbeitstage im Zeitraum vom 11. März 2020 bis zum 30. April 2020 Anwendung. Die Verständigungsvereinbarung verlängert sich nach dem 30. April 2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten mindestens eine Woche vor Beginn des jeweils folgenden Kalendermonats durch schriftliche Erklärung an die zuständige Behörde des anderen Vertragsstaats gekündigt wird."

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

 


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Di Kay
39 Messages

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4 Jahren  ago  

Gibt es diesbezüglich Neuigkeiten?! Auf der Seite des BMG ist nichts zu finden.


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freeman1979
33 Messages

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4 Jahren  ago  

Gibt es neue Informationen wie lange die 19 Tage Regelung und die Tage zur Sozialversicherung noch ausgesetzt sind?

 

vielen Dank nochmal an alle für die lebhafte Diskussion. Ich denke das hat viel gebracht ? ? 


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LuxusFux
354 Messages

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4 Jahren  ago  

Ich denke Steuer wird man hören wann es beendet wird. Da werden einige Herren schon aus Promotiongründen für Sorgen.

Zur SV: hier ist nichts ausgesetzt, aber gibt auch keinen Grund dafür

https://www.diegrenzgaenger.lu/forum/allgemeines/sozialversicherungspflicht-in-corona-zeiten/[/URL]

 


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Sarceni
137 Messages

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3 Jahren  ago  

Die Vereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburf läuft mindestens bis zum Jahresende 2020 wird dann stillschweigend um einen Monat verlängert, wenn sie nicht mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Luxemburg/2020-10-20-besteuerung-von-grenzpendlern-nach-luxemburg.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Regelung zwischen Frankreich und Luxemburg war hingegen fest bis Jahresende ohne automatische Verlängerungsoption. Diese Vereinbarung wurde heute bis zum 31. März 2021 verlängert.

https://gouvernement.lu/fr/actualites/toutes_actualites/communiques/2020/12-decembre/07-accord-franco-luxembourgeois.html

 

Damit dürfte eine Aufkündigung der deutsch-luxemburgischen Vereinbarung zum Jahresende gegenstandslos sein. Aber das war angesicht der aktuellen Entwicklungen auch nicht anders zu erwarten.