Manche Autofahrer kommen zum Tanken oder andere sind nur auf der Durchreise und nutzen die Gelegenheit, um ihren Vorrat an Zigaretten und Alkohol aufzufüllen. Aber das ist noch nicht alles, auch Grenzgänger profitieren davon. Der Kauf von Zigaretten und Alkohol in Luxemburg ist angesichts der günstigen Preise, zu denen sie verkauft werden, gang und gäbe. Es gibt jedoch einen gesetzlichen Grenzwert für die Mengen, die man mitbringen darf.

Diese gelten für Frankreich, Luxemburg und Belgien gleichermaßen, wenn die Waren in einem anderen europäischen Land gekauft wurden; dies gilt nicht für Zigaretten und Tabak.

Wie viel Zigaretten?

Nach Frankreich:

Es ist wichtig zu wissen, dass die erlaubten Mengen pro Person und nicht pro Fahrzeug berechnet werden. Es spielt also keine Rolle, ob Sie mit dem Auto oder mit dem Zug reisen. Nach den französischen Behörden sind folgende Mengen erlaubt:

  • Zigaretten: 200 Stück, d. h. 1 Stange.
  • Rauchtabak (Drehtabak und anderer Tabak): 250 g.
  • Zigarren: 50 Einheiten
  • Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 Gramm/Stück): 100 Einheiten

Achtung: Wenn Sie die erlaubten Mengen überschreiten, drohen Ihnen Strafen und es müssen Verbrauchssteuern gezahlt werden:

  • 210 Euro, wenn Sie 5 Stangen Zigaretten mitbringen (42 Euro Strafe pro Stange).
  • für den Weiterverkauf: eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und die Beschlagnahmung all Ihrer Produkte.
  • Beschlagnahmung und Einziehung Ihres persönlichen Fahrzeugs, das für den Transport verwendet wurde, und eine Gefängnisstrafe von einem Jahr.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Mengen kumulierbar sind. Beispielsweise können Sie 1 Stange Zigaretten + 50 Zigarren + 250 g Tabak zum Selbstdrehen mitbringen.

Nach Belgien:

Dabei muss es sich um Produkte handeln, die für den persönlichen Verbrauch und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Diese Schwellenwerte gelten pro volljährige Person und nicht pro Fahrzeug. Die nach Belgien erlaubten Mengen sind:

  • Zigaretten: 800 Stück (entspricht 4 Stangen).
  • Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3gr/Stück): 400 Stk.
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 kg

Nach Deutschland:

Wie in Belgien muss es sich um Produkte handeln, die für den persönlichen Verbrauch und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt sind. Diese Schwellenwerte gelten pro volljährige Person und nicht pro Fahrzeug. Die nach Deutschland erlaubten Mengen sind:

  • Zigaretten: 800 Stück (entspricht 4 Stangen).
  • Zigarillos (Zigarren mit einem Gewicht von höchstens 3 g/Stück): 400 Stk.
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 kg

Welche Mengen an Alkohol?

Nach Frankreich:

In Frankreich hängen die Grenzwerte von der Art des Alkohols ab. Für den Transport von Alkohol gelten die gleichen Regeln wie für Tabak, da Luxemburg ein EU-Land ist: Sie müssen volljährig sein und die zulässigen Mengen pro Person und nicht pro Fahrzeug einhalten.

Laut den französischen Behörden dürfen Sie Folgendes mitbringen:

  • Hochprozentiger Alkohol und Spirituosen (Whisky, Gin, Wodka, Limoncello, Liköre…): 10 Liter.
  • Mittlerer Alkohol (Portwein, Madeira, Wermut…): 20 Liter.
  • Wein: 90 Liter (davon höchstens 60 Liter Perlwein).
  • Bier: 110 Liter

Ebenso wie bei Tabak sind diese Mengen kumulierbar. Aber Achtung: Wenn Sie diese Mengen überschreiten, drohen Ihnen ebenfalls die oben genannten Strafen.

Nach Belgien:

Wie bei Tabak gilt das Gesetz, sobald die Getränke für den persönlichen Gebrauch in einem anderen EU-Mitgliedsland erworben wurden.

So darf jede Person ab 18 Jahren Folgendes mitbringen:

  • Hochprozentiger Alkohol und Spirituosen (Whisky, Gin, Wodka, Limoncello, Liköre…): 10 Liter.
  • Zwischenprodukte (z.B. Portwein, Pineau des Charentes, …): 20 Liter.
  • Weine: 90 Liter (davon höchstens 60 Liter Schaumwein).
  • Biere: 110 Liter

Nach Deutschland:

Wenn diese Getränke für den persönlichen Gebrauch in einem EU-Mitgliedsland erworben wurden, dürfen Personen ab 18 Jahren, wie in Belgien und Frankreich, den folgenden Alkohol mitbringen:

  • Hochprozentiger Alkohol und Spirituosen (Whisky, Gin, Wodka, Limoncello, Liköre…): 10 Liter.
  • Zwischenprodukte (z.B. Portwein, Pineau des Charentes, …): 20 Liter.
  • Weine: 90 Liter (davon höchstens 60 Liter Schaumwein).
  • Biere: 110 Liter

Kaffee, Tee oder Parfüm: nach Reiseart

Bei anderen Waren, darunter Parfüm, Kaffee oder Tee, darf der Höchstwert 430 Euro (für Flug- und Seereisende) bzw. 300 Euro (für andere Reisende) nicht überschreiten.

Kraftstoff: nur ein Reservekanister

Abgesehen von Kraftstoffen, die in den normalen Tanks von Personenkraftwagen enthalten sind, darf man maximal 10 Liter nach Frankreich oder Belgien mitnehmen, was dem Inhalt eines Reservekanisters entspricht.