Es geht bei dieser Rechnung nur um Zuzahlungen, nicht um Eigenanteile oder Leistungen, die der Patient in Deutschland neuerdings ganz aus eigener Tasche bezahlen muss (wie etwa neue Brille).

Gerechnet werden die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller Haushaltsmitglieder. Davon können Kinderfreibeträge von 3.648 Euro pro Kind und der Freibetrag für den Ehepartner von 4.410 Euro abgezogen werden.

Alleinerziehende können einen Freibetrag von 4.410 Euro für das erste Kind abziehen.

Bei Chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze nur bei 1% dieser Einnahmen; diese Grenze gilt dann für alle Haushaltsmitglieder.

Carola Bury, Arbeitnehmerkammer Bremen, Belastungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Belege sammeln, Arbeitnehmer online, Heft 2 – April 2006