Im letzten Jahr hatte es nicht geklappt für die Echternacher Springprozession mit dem Unesco-Status als  immaterielles Kulturerbe.
Die zweite Bewerbung hat nun endlich geklappt. Laut der Unesco, die derzeit in der kenianischen Hauptstadt Nairobi tagt, gehört die Tradition nun zum Weltkulturerbe.

 

Die Springprozession ist eine religiöse Veranstaltung, die jährlich am Pfingstdienstag stattfindet. Dabei springen die Teilnehmer in Reihen durch die Straßen der Stadt Echternach. Sie hüpfen bis zum Grab des Heiligen Willibrord in der Echternacher Basilika.

Die Entstehung dieser luxemburgischen Tradition bleibt noch bis heute ungeklärt.
Einige Vermutungen weisen auf eine Verbindung mit der „Echternacher Krankheit” oder auch “Krankheit des Heiligen Johannes”  hin.
Der Heilige Wilibrord, ebenso Johannes der Täufer und der Heilige Vitus, waren Heilige, zu denen bei Nervenkrankheiten, Krämpfen oder Epilepsie gebeten wurde.
Andere behaupten, dass die Springprozession aus einer zivilisierten Form der Flagellantenprozession entwickelt hat, die dazu diente, im 14. Jahrhundert die Pest zu bekämpfen.

 

Als immaterielles Kulturerbe gelten Traditionen, Tänze, Bräuche und mündliche Überlieferungen, die für ein Land oder eine ethnische Gruppe von besonderer Bedeutung sind.
Nach Unesco-Definition muss immaterielles Kulturerbe auch in der Gegenwart lebendig sein, identitätsstiftende Wirkung haben und repräsentativ für ein Land oder eine Kulturregion sein.